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Änderungs- und Ergänzungsanträge betr. Vorlage 6/2023 – „Strukturelle Öffnungszeitreduzierung“ in den städtischen Kitas

An die Stadtverwaltung Tübingen

Zum leichteren Verständnis der einzelnen Antragsinhalte bzw. des Zusammenhangs zwischen diesen Teilen ist die Begründung jeweils unmittelbar angefügt.

1. Es wird, sofern irgend möglich, in jedem Planungsgebiet an vier Tagen mindestens ein Angebot bis 16.30 h vorgehalten sowie ausreichende Angebote bis 15.30 h.

Begründung: die Nutzerfrequenzanalyse von 2019 kann nur bedingt als Muster für die aktuellen Bedarfe von Eltern in der Ganztagsbetreuung herhalten. Der Elternprotest macht sich auch an der Frage fest, ob die von der Verwaltung vorgesehene Anzahl a) tatsächlich ausreicht oder ob Eltern (Mütter!), die längere Öffnungszeiten brauchen, nicht doch  Arbeitszeiten reduzieren müssen und b) welchen zusätzlichen Zeit- und  Fahrtaufwand das Verbringen des Kindes in eine weit entfernte Kita bedeuten würde. Hier können neben den vorgesehenen 2 Angeboten bis 17.30 h mehr Kitaangebote mit erweiterten Öffnungszeiten (s.o.) Entlastung schaffen und zur Beruhigung beitragen.

Außerdem ist es einfacher, etwa in Absprache mit anderen Familien in der gleichen Kita eine Lösung für eine Stunde fehlender Betreuung zu finden als für drei Stunden. Bei mehr Angeboten in der Fläche müssen zudem weniger Kinder die Kita wechseln

2. Alle 6 Monate erfolgt eine Überprüfung, ob die Personalsituation eine Ausweitung der Öffnungszeiten erlaubt. Eine solche Ausweitung ist auch ohne erneuten Gemeinderats-beschluss möglich.

Begründung: Ziel ist und bleibt eine Rückkehr zu den Öffnungszeiten von 1/20, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig sind. Ob und in welchem Maße wieder Verbesserungen möglich sind, muss regelmäßig überprüft werden, ansonsten könnte

– infolge einer schleichenden Gewöhnung – zu befürchten sein, dass die aus der aktuellen Not geborenen zeitweiligen Anpassungen tatsächlich zu dauerhaften Einsparungen werden.

3. Die Verwaltung argumentiert, dass eine Ausweitung erweiterter Öffnungszeiten, wie unter 1. beschrieben, eine massive Reduktion von Öffnungszeiten insgesamt über die Planungsgebiete hinweg zur Folge haben müsse. Dem soll durch die Besetzung von Frühöffnungszeiten (Frühbaustein) durch Zusatzkräfte entgegengewirkt werden, sobald (insoweit) dies rechtlich möglich ist.

Begründung:  Das Problem des frühen Arbeitsbeginns von Kitaeltern ist vorhanden, scheint de facto aber geringer zu sein als der Zwang, mitten am Nachmittag aufhören zu müssen.

4. Da es aber nach Aussagen der Verwaltung mittlerweile schwierig bis unmöglich erscheint, Fachkräfte zu finden, die willens sind, die späten Öffnungszeiten abzudecken, werden gezielt Studierende aus der Sportwissenschaft oder Studierende aus anderen (z.B. pädagogischen) Studienfächern angeworben, die Kindern in der Spätbetreuung gegen Übungsleiter-pauschale ein Bewegungsangebot o.ä. anbieten. Damit wird analog zur Monetarisierung von Lehrerstunden im Ganztagsbereich der Grundschulen eine Lösung geschaffen, die es ermöglichen würde, die Nachmittagsbetreuung ohne den Einsatz von Fachkräften fortzuführen.  Soweit notwendig zahlt die Stadt die Fortbildung zu Übungsleiter_innen.  Ein vergleichbares Modell kann über Minijobs eingerichtet werden. Sollten diesem Ansatz zur Erweiterung von Öffnungszeiten Vorschriften durch den KVJS oder andere Behörden im Wege stehen, ist auf eine  Änderung hinzuwirken oder mindestens die Schaffung von Modellprojekten zu fordern.

Begründung: Dadurch könnte (anders als bei den bisherigen Versuchen der Verwaltung Studierende zu finden) eine win-win-Situation entstehen – sowohl finanziell wie auch als Vorteil im Studium durch den Lerneffekt für die Studierenden. Mit dem IfS könnte auch über die Vergabe von Creditpoints für die Übernahme einer entsprechenden Aufgabe verhandelt werden.

5. Als weiteres Element in der Abdeckung eines größeren Angebots von Randöffnungs-zeiten werden die Bedingungen erleichtert, unter denen Eltern (z.B. solche, die Teilzeit arbeiten) eine Betreuung von Kindern in den Räumen der jeweiligen Kita übernehmen können.

Begründung: Haftungsfragen, die dem bisher im Wege stehen, sind nicht banal, sollten aber auch nicht d i e unüberwindliche Hürde bei diesem Problemlösungsansatz darstellen. Deswegen müssen diese Fragen möglichst zeitnah geklärt werden.

6. Die Akquise weiterer Fach- und Zusatzkräfte muss im Mittelpunkt der kollektiven Anstrengungen der Verwaltung stehen. Die Fraktion(en) verkennen nicht Umfang und Intensität der – durchaus auch erfolgreichen – Bemühungen der Stadtverwaltung, über verschiedene Projekte und Programme Personal zu akquirieren, auszubilden und auch zu halten. Dennoch ist zu konstatieren, dass noch mehr geschehen bzw. mindestens versucht werden muss.

6a.Die bereits im Haushalt 2022 verankerte Kampagne für Sozial- und Erziehungsberufe muss zeitnah in eine echte, nach außen gerichtete, Werbekampagne vor allem zur Anwerbung von Quereinsteiger_innen erweitert werden. Eine besonders wichtige Zielgruppe könnten auch BufDis im Seniorenalter sein. Die Verwaltung stellt zeitnah dar, welche zusätzlichen Personal-kapazitäten bzw. Finanzmittel sie benötigt, um die geplante und in Teilen umgesetzte Kampagne auszuweiten.

Begründung:  Es reicht unserer Auffassung nach nicht aus, nur die Arbeitgebermarke zu verbessern. Auch die Werbung in sozialen Netzwerken erzielt dabei keinen vergleichbaren Effekt. Denn es soll auch um Menschen gehen, die nicht aktiv suchen, aber sich angesprochen fühlen könnten.

6b. Für eine möglichst rasche Bearbeitung und positive Rückmeldung auf Bewerbungen von

Fachkräften, Quereinsteiger_innen und anderen Zusatzkräften wird eine zusätzliche Verwaltungsstelle in der Fachabteilung geschaffen, die sich vorrangig mit der umfassenden Information über alle von der Stadt gewährten Vergünstigungen, der Ausarbeitung von Verträgen und allen damit zusammenhängenden formalen Aspekten beschäftigt.

7. Große Arbeitgeber, insbesondere die Universität und das UKT werden seitens der Stadt aufgefordert, ihre Angebote (explizit über das Studierendenwerk) wieder zu erweitern, u.a. mit an die Anforderungen des Schichtdienstes angepassten Öffnungszeiten.

Begründung: Insbesondere das Vorgehen des Studierendenwerks mit der Schließung von Kitas war schon zum Zeitpunkt der Schließungen kontraproduktiv und widerspricht den Grundsätzen einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Stadt, Universität und Uni-Klinikum.

8a. Der Titel der Vorlage für die Veränderung der Öffnungszeiten, nämlich strukturelle Öffnungszeitreduzierung“ wird gestrichen oder durch eine andere Formulierung ersetzt.

Begründung: Die generelle Absicht der Verwaltung, durch ihre Vorlage zu einer „zeitstabilen und verlässlichen Angebotsstruktur“ in Zeiten des Fachkräftemangels zu kommen, ist zu würdigen. Dabei wurde die Situation der Eltern, aber auch die der Erzieher_innen in den Einrichtungen in den Blick genommen. Beide Gruppen brauchen zweifellos ein höheres Maß an Stabilität und Verlässlichkeit, als dies im abgelaufenen Jahr der Fall war. Der Titel der Vor-lage für die Veränderung der Öffnungszeiten, nämlich strukturelle Öffnungszeitreduzierung, hat allerdings zu massiver Verunsicherung der Eltern geführt, weil für sie dadurch der Eindruck entstand, dieses Modell entspringe nicht einem aktuellen Notstand, sondern solle generell so bestehen bleiben.

8b. Die auf S. 3 der Vorlage unter Sachstand gebrauchte Formulierung „durch die vorgesehene strukturierte Öffnungszeitreduzierung werden die aktuell unbesetzten Stellen eingespart“ wird gestrichen oder durch eine Formulierung ersetzt, ….

Begründung: … die nicht den Eindruck erweckt, dass diese Stellen nicht mehr im Stellenplan der Abteilung vorhanden seien, was de facto nicht der Fall ist.

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack