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MITTWOCHSPALTEN

Politik ist keine Show

MITTWOCHSPALTE VOM 30.07.2008

Ferienzeit! Nicht nur die Kinder haben sich gefreut, auch der Gemeinderat war urlaubsreif. Der Juli – ein Sitzungsmarathon. Zuletzt die Frage nach der 40-Promille-Beteiligung an Brunsbüttel. Schwierig für Grüne und OB, schwierig auch für uns. Wer wünscht sich schon eine Anlage, in der Kohle verfeuert wird. Die öffentliche Diskussion war nötig. Dass und wie sie geführt wurde, spiegelt die Bedeutung des Klimaschutzes in Politik und Gesellschaft wider. Politische Grundüberzeugungen wollten sich vor der Fülle von Fakten und Notwendigkeiten behaupten. Letzte Gewissheiten gab es nicht. Am Ende eine deutliche Mehrheit für die Beteiligung – ohne Triumph. Wir hatten uns dem Thema skeptisch, aber ohne Scheuklappen genähert. Unsere Frage: Was ist gut für die Stadt, für die Stadtwerke und was ist am Ende mit den Klimaschutzzielen (noch) zu vereinbaren. Unsere Antwort: Brunsbüttel stärkt die Stadtwerke, macht alte Dreckschleudern überflüssig, der Ausstieg aus der Atomwirtschaft wird erleichtert, und, ganz wichtig, die CO2-Bilanz wird sogar verbessert. Aber ein Widerspruch bleibt und Schönheitspreise sind mit solchen Entscheidungen nicht zu gewinnen.

Darum geht’s auch nicht. Politik ist keine Show. Demokratische Prozesse brauchen Selbstbeherrschung, Umsicht und Geduld. Das gilt auch für die Verfahren vor Ort. Stadträte wurden im Vorfeld der Entscheidung über die Kraftwerksbeteiligung aber auch z.B. wegen einer möglichen Planänderung im Mühlenviertel mit E-Mails überhäuft. Kein Problem. Rasche und direkte Information ist willkommen, gut und nützlich, man wird aufmerksam und problembewusst. Aber Informationen und Bedenken, Widerspruch und Protest müssen in geordneten Verfahren bearbeitet und abgewogen werden. Im Tübinger Rat beobachten wir jetzt, dass ganze Fraktionen die Segel streichen, wenn nur genügend E-Mails aufgelaufen sind. Wir müssen aufpassen. Verfahren, mögen sie noch so umständlich sein, ermöglichen geordnete Arbeit und helfen, unnötigen Streit und Aufgeregtheiten zu vermeiden, sie sind praktisch Verfassung im Kleinen.

Wer all dies geringschätzt und die Politiker gleich dazu, muss sich fragen, wie es denn anders gehen soll. Was Lafontaine im Bund und Brenner in Tübingen abliefert, kann es ja nicht sein. Inszenierte Empörung statt beharrlicher Arbeit, Protest statt Diskurs. Ohne (Umgangs-) Formen kann die Demokratie nicht bestehen. Und da ist die Verteidigungslinie. Die Fußtruppen der Demokratie, deren Avantgarde seit je die SPD ist, brauchen zähe Mitstreiterinnen und Mitstreiter.

Jetzt aber uns allen Erholung und Abstand, schöne Ferien, ein richtiger Sommer und viele sparsame Heizperioden.

Klaus te Wildt
SPD-Stadtrat
Pfrondorf

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ANTRÄGE

Integration: Auftrag, Konzept, Zeitplan II

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, FDP, TÜLL und WUT

Integrationspolitik in Tübingen

1. Der Gemeinderat begrüßt die von der Verwaltung vorgesehene breite Beteiligung bei der Entwicklung eines Integrationskonzepts.

2. Die Entwicklung des Integrationskonzepts soll in zwei Phasen erfolgen.

Phase 1: Aufgabenzuschnitt und strukturelle Rahmenbedingungen für die Stelle eines/r Integrationsbeauftragten (bis Ende des Jahres 2008)

In der ersten Etappe bis Ende dieses Jahres werden Aufgabenzuschnitt und strukturelle Rahmenbedingungen für die Stelle eines/r Integrationsbeauftragten geklärt. Hierzu gehören folgende Bausteine:

• Stellenumfang der neu auszuschreibenden Stelle
• Stellenprofil/Aufgabenzuschnitt
• Einrichtung, Aufgabenzuschnitt und Zusammensetzung eines begleitenden Gremiums für die Integrationspolitik in Tübingen
• Prioritäten hinsichtlich der Handlungsfelder im Bereich der Integrationspolitik

Die Stellenausschreibung erfolgt Ende 2008. Die Stelle soll spätestens bis Ende Februar 2009 besetzt sein.

Phase 2: Integrationsplan auf Basis der vorrangigen Handlungsfelder (bis Ende 2009)

Nach Besetzung der Stelle eines/r Integrationsbeauftragten übernimmt diese/r die Moderation des weiteren Prozesses. Dabei wird ein detaillierter Integrationsplan für die nächsten Jahre in den als vorrangig eingestuften Handlungsfeldern erarbeitet.

3. In beiden Phasen erfolgt eine Beteiligung der interessierten Bürgerschaft sowie interner und externer Experten/innen. Die externen Experten/innen werden nicht ein eigenständig tagendes Gremium berufen, sondern bedarfsorientiert hinzugezogen.

Begründung:

Der vorliegende Antrag konkretisiert den Antrag der SPD-Fraktion vom 1. März dieses Jahres hinsichtlich der zeitlichen Abfolge unterschiedlicher Schritte bei der Erarbeitung eines Konzepts für die Integrationspolitik in Tübingen und die zu schaffende Stelle eines/r Integrationsbeauftragten. Er trägt außerdem zur Klärung der Frage bei, welche konzeptionellen Vorarbeiten vor der Ausschreibung der Stelle zu leisten sind. Auf Basis dieses Antrags kann diese zwischen der Verwaltung und Teilen des Gemeinderats strittige Frage im Gemeinderat abschließend geklärt werden.

Die unterzeichnenden Fraktionen erwarten, dass das Projekt „Integration“ energisch und möglich bald wirksam mit dem dafür befähigtem Personal vorangebracht wird. Für die Antrag stellenden Fraktionen ist wesentlich, dass diejenige Person, die das Integrationskonzept federführend umsetzt, auch dessen Erarbeitung koordiniert.

Der jüngste Vorschlag des Herrn Oberbürgermeisters trägt diesen Zielen nicht Rechnung. Er ist vielmehr als Entlastungsversuch zu betrachten. Gebraucht wird jetzt kein Sachbearbeiter. Vielmehr ist zunächst zu klären, welche Stellenprofile mit den bereitgestellten Geldern geschaffen werden.

Die Verwaltung kann ihre Vorstellungen zur Diskussion stellen, sie darf sie aber nicht mit immer neuen Manövern durchzudrücken versuchen.

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AKTUELLES

Ein Brief an Oberbürgermeister Boris Palmer – Schluss mit dem Possentheater!

Herrn Oberbürgermeister Boris Palmer

Zur Kenntnis: Den Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen, dem Forum Internationales, der Presse

Einrichtung der Stelle eines/r Integrationsbeauftragten

Tübingen, 11. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palmer,

in der Sitzung des Gesprächskreises Integration am Dienstag, 8. Juli, haben Sie den von Ihnen vorgeschlagenen Zeitplan für die Einrichtung der Stelle eines/r Integrationsbeauftragten begründet. Sie haben dazu ausgeführt, nach der im Gemeinderat getroffenen Vereinbarung – er beruht auf dem SPD-Antrag vom März diese Jahres – solle zunächst die Ausarbeitung eines ausdifferenzierten Integrationskonzepts erfolgen und erst danach die Stelle ausgeschrieben werden. Dies würde reichlich ein Jahr brauchen.
Wie ich in der Sitzung des Gesprächskreises Integration am letzten Dienstag bereits deutlich gemacht habe, ist diese von Ihnen vorgenommene Interpretation der Vereinbarung zwischen Verwaltung und Gemeinderat falsch.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 1. März lautete:

Zeitplan bei der Einrichtung der Stelle eines/r Integrationsbeauftragten

1. Bei der Einrichtung der Stelle einer/s Integrationsbeauftragten wird folgender Zeitplan eingehalten: (1) Entwurf eines Konzepts durch die Verwaltung, (2) Diskussion dieses Konzepts mit dem Gesprächskreis Integration und dem Forum Internationales, (3) Diskussion dieses Konzepts in Verwaltungsausschuss und Gemeinderat.

2. Die Verwaltung berücksichtigt bei der Erstellung des Konzepts, dass in der vom Gemeinderat beschlossenen Mittelfristigen Finanzplanung bis 2011 ab 2009 eine zusätzliche halbe Stelle für den/die Integrationsbeauftragte/n vorgesehen ist.

3. Die Frage der Besetzung der Stelle wird erst geklärt, sobald der Aufgabenzuschnitt abschließend geklärt ist. Die Stelle wird ausgeschrieben. Die Entscheidung über die personelle Besetzung trifft der Gemeinderat.“

Die Formulierung zeigt unmissverständlich, dass damit ein Konzept für Aufgabenzuschnitt und Umfang der Stelle eines/r Integrationsbeauftragten sowie ggf. deren strukturelle Rahmenbedingungen (z.B. Einrichtung eines verbindlichen begleitenden Gremiums) sowie dessen Abstimmung mit dem Gesprächskreis Integration und dem Forum Internationales angestrebt wird und nicht ein fertiger und vollständig ausdifferenzierter Integrationsplan, den ja gerade ein/e Integrationsbeauftragte/r gemeinsam mit den zu beteiligenden Gruppen zu erarbeiten hätte.
Sie sind ein intelligenter Mann, Missverständnisse an dieser Stelle dürften auszuschließen sein. Deshalb kann es sich nur um eine bewusste Fehlinterpretation von Antrag und Vereinbarung zwischen Verwaltung und Rat handeln. Bleibt übrig, dass Sie mit bewusstem Missverstehen eigene taktische Ziele verfolgen. Insbesondere drängt sich der Verdacht auf, dass Sie durch die nun vorgeschlagene Vorgehensweise Ihren Personalvorschlag, der Gleichstellungsbeauftragten Frau Dr. Omran auch die Stelle der Integrationsbeauftragten zu übertragen, durchsetzen wollen.
Dieses Vorgehen zeigt ein weiteres Mal Ihre Neigung zur Missachtung des Gemeinderats. Dabei bedaure ich, dass Frau Dr. Omran, eine patente und kluge Frau, zum Spielball in einem schlecht inszenierten Possentheater wird.
Ich fordere Sie namens meiner Fraktion auf, das Thema auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am 14. Juli zu setzen. Dort muss das weitere Vorgehen geklärt werden. Sollten Sie die Rückkehr zu den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen verweigern, muss die Frage mittels Antrag im Gemeinderat behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Rosemann
Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion

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ANTRÄGE

Schutz und Sicherheit

Antrag der SPD-Fraktion

Die Verwaltung berichtet über die bauordnungsrechtlich zu beurteilenden Bauzustände der städtischen Gebäude und zwar insbesondere der Schul- und Verwaltungsgebäude.

Im Vordergrund des Antrags stehen die folgenden Fragen:

1. Wann sind die letzten Erhebungen durchgeführt worden? Welcher Art waren die Erhebungen? Wurden Untersuchungen vorgenommen, die den Komplex Brandverhütung, Feuerschutz und Rettung bei Bränden betreffen?

2. Welche Ergebnisse wurden erzielt? Sind Mängel festgestellt worden? Wurden Nichteinhaltungen von rechtlichen Vorschriften festgestellt, die den Schutz von Leben und Gesundheit sicherstellen sollen? Wie ist insbesondere die Situation bei den Städtischen Schulgebäuden?

3. Bei Vorliegen von Mängeln: Welche Maßnahmen zur Abhilfe sind vorgesehen? Gibt es einen Zeitplan zur Behebung der Mängel? Wie sind Prioritäten gesetzt worden?

4. Wie sind die Kosten für etwa zu treffenden Maßnahmen zu beziffern?

Begründung:

Nach Kenntnis der Fraktion bestehen vor allem im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes an zahlreichen städtischen Gebäuden zum Teil gravierende Mängel. Beim Technischen Rathaus liegen sie auf der Hand. Aber auch das Rathaus am Markt ist betroffen. So dürften z.B. die Elektroinstallationen vielfach veraltet sein. In diesen und anderen städtischen Gebäuden halten sich viele Menschen auf, die im Falle eines Brandes vor allem deshalb gefährdet sind, weil ihnen auf Grund der inneren und äußeren Gebäudestruktur und der Lage innerhalb der Stadt keine oder nur unzureichende Fluchtwege mit der von den baurechtlichen Vorschriften geforderten Beschaffenheit zur Verfügung stehen. Auch die Schulen weisen solche Mängel auf. So gibt es z.B. für das Gebäude Uhlandgymnasium keinen zweiten Rettungsweg.
Wirksamer Schutz von Leben und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, die der Obhut der Stadt anvertraut sind, und der Schutz der städtischen Bediensteten sind bei allen Sanierungsmaßnahmen mit Vorrang sicherzustellen.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt

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AKTUELLES

Bildungseinrichtungen müssen kostenfrei sein

Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 02.07.2008

Das Land muss die finanziellen Voraussetzungen für kostenfreie Kindergärten schaffen.
Die SPD-Ffraktion fordert den Gemeinderat auf, sich mit einer Resolution an das Land zu wenden.

„Kindergärten sind Bildungseinrichtungen und Bildungseinrichtungen müssen kostenfrei sein.“ So begründet Fraktionsvorsitzender Martin Rosemann einen Vorstoß seiner SPD-Ratsfraktion: Der Tübinger Gemeinderat solle die Landesregierung auffordern, die finanziellen Voraussetzungen für ein gebührenfreies drittes Kindergartenjahr zu schaffen. Bildung sei Aufgabe des Landes, dieser Aufgabe müsse das Land auch gerecht werden, so Rosemann. Städte wie Tübingen hätten schon sehr viel in den Ausbau der Kleinkinderbetreuung investiert. Dort müsse man in den nächsten Jahren auch weiter zulegen. Belastungen durch Freistellung von Gebühren könnten die Kommunen deshalb nicht mehr verkraften. Das Land sei in der Pflicht. „Dem Vorstoß Tübingens sollten sich dann andere Städte anschließen. Hier ist kommunale Solidarität gefragt.“ so Rosemann abschließend.