Frage für die Fragestunde des Gemeinderates am 8.5.17
Das Thema Elektromobilität gewinnt zwar zunehmend an öffentlicher Aufmerksamkeit, kommt aber de facto (man vergleiche die mangelnde Akzeptanz des vom Bund aufgelegten Programms zur Förderung von E-Autos und Hybridfahrzeugen) kaum voran. Dies liegt zweifellos an den noch immer höheren Kosten von E-Autos verglichen mit den meisten konventionellen Fahrzeugen, aber auch an deren nach wie vor beschränkter Fahrleistung/Reichweite aufgrund der beschränkten Batteriekapazitäten. Die Autoindustrie hat zwar mittlerweile begriffen, dass man für künftige Wettbewerbsfähigkeit bei diesem Thema dringend voran kommen muss, es bleibt aber auch dann die Frage, wo die Batterien von E-Autos überhaupt aufgeladen werden können. Der normale Elektroanschluss in den privaten Haushalten reicht nämlich in Mehrfamilienhäusern von der Kapazität her nicht aus, um ein entladenes Elektrofahrzeug in einer überschaubaren Zeit voll aufzuladen. Beispiel: Ein Opel Ampera-E (Batteriekapazität 60kWh) benötigt eine
Ladebox mit 11kW Leistung, um in weniger als 6 Stunden voll aufzuladen. In einem Mehrfamilienhaus gibt der Hausanschluss eine solche Leistung, insbesondere wenn mehrere Elektroautos vorhanden sind, nicht her. An einer 10A Haushaltssteckdose würde die Ladezeit im genannten Beispiel nicht praxistaugliche 26 Stunden betragen.
Und hier kommen die Kommunen ins Spiel. Denn ohne in akzeptabler Entfernung erreichbare Ladestationen wird der Umstieg auf E-Mobilität bei der Tübinger Bevölkerung, allem Umweltbewusstsein zum Trotz, nicht zu bewerkstelligen sein.
An die Stadtverwaltung richte ich deshalb folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass es außer der Ladestation bei den Stadtwerken und im Parkhaus Metropol derzeit keine andere öffentlich zugängliche Lademöglichkeit für E-Autos gibt? – Wie wollen die Stadtverwaltung bzw. die swt diesem Missstand begegnen? – Wie soll ein Konzept der Errichtung von öffentlichen Ladestationen in den einzelnen Stadtquartieren (schon bestehende und zukünftige) vorangetrieben werden, bis wann könnte
es umgesetzt werden?
2. Das verdichtete Bauen in Tübingen (vgl. z.B. die Situation im Baugebiet am „Alten Güterbahnhof“) geht einher mit der Herstellung von Tiefgaragen, die von privaten Investoren erstellt werden. Diese Investoren haben kein oder nur ein sehr beschränktes Interesse daran, durch Mehrkosten für die Ertüchtigung der Elektroanschlüsse bzw. die Bereitstellung von Ladestationen den Bau dieser Tiefgaragen zu verteuern. In der Folge haben ggfls. nur die Mieter/Eigentümer der Wohnungen überhaupt Zugang zu einer Ladestation, die Mieter/Eigentümer der von Baugruppen erstellten Wohnungen bleiben außen vor und wären wiederum auf öffentliche Ladestationen angewiesen.
Ist die Verwaltung sich dieser Problematik bewusst? – Wird die Verwaltung in künftigen Baugenehmigungen für größere Bauvorhaben die Investoren verpflichten ausreichende Kapazitäten an Ladestationen vorzuhalten? – Gedenkt sie die Errichtung von Ladestationen durch ein Förderprogramm zu erleichtern?
Ingeborg Höhne-Mack
SPD-Fraktion