Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung berichtet zeitnah (spätestens nach der Sommerpause) zu folgenden Fragen:
1.Welche Entlastung der Erzieher/innen in den städtischen Kitas wäre durch den Einsatz von mehr Personal für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten – verbunden mit der vermehrten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – zu erwarten?
2.Welche Ergebnisse hatten die nach dem Beschluss des GR zur Neuvergabe des Caterings in den Grund- und weiterführenden Schulen zwischen Verwaltung und den beauftragten Cateringunternehmen geführten Gespräche bezüglich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in den Mensen (vgl. SPD-Antrag 24a/2016 sowie Beschlussantrag 24b/2106)?
3. Welche Chancen sieht die Verwaltung, in diesem auch für die Gruppe von z.B. Menschen mit Lernschwierigkeiten durchaus geeigneten Beschäftigungsfeld den Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung stärker einzulösen als bisher geschehen?
Begründung:
Durch die Unterzeichnung des Handlungskonzepts Barrierefreie Stadt Tübingen hat sich die Stadt eine Selbstverpflichtung zur Schaffung der Voraussetzungen für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen auferlegt, die sowohl in Bezug auf die Stadt als Arbeitgeberin wie auch in Bezug auf die Inklusionsbemühungen durch Dritte gilt. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist nach wie
vor sehr schwer zu erreichen. Es ist aber zu hoffen, dass sich die Situation des oben angesprochenen Personenkreises u.a. auch durch die im Bundesteilhabegesetz neu geschaffenen Möglichkeiten verbessern lässt. Gerade in den oben genannten Beschäftigungsfeldern kann, wie hinlänglich bekannt, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durchaus eine win-win-Situation für alle Beteiligten darstellen.
Deswegen ist es das Anliegen der SPD-Fraktion, mit dem hier geforderten Bericht die Grundlage für eine neue Initiative in diesem Bereich zu schaffen.
Ingeborg Höhne-Mack
SPD-Fraktion