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ANTRÄGE

Inklusion konkret

Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01. 2016

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 24/2016
– Ausschreibungskonditionen für das Schulessen; Grundsatzbeschluss

Bei den sogenannten Verdingungsunterlagen für die Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen wird bei den Zuschlagskriterien das Kriterium „Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in den Schulmensen“ mit aufgenommen.

Begründung:
Gerade für den Personenkreis der Menschen mit einer sog. geistigen Behinderung/Lernschwierigkeiten, d.h. einer der Gruppen, die am Arbeitsmarkt am stärksten benachteiligt sind, bietet die Arbeit im hauswirtschaftlichen Bereich von Kindertagesstätten oder Schulen eine wichtige Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM und damit zur Inklusion. Die Stadt Tübingen hat hier in den letzten Jahren als öffentlicher Arbeitgeber durchaus Vorbildfunktion übernommen. So ist z.B. seit Jahren eine junge Frau mit Handicap in der Französi-schen Schule beschäftigt.
Es verwundert von daher, dass bei den Ausschreibungskonditionen zwar bei den Vertragsgrundlagen die Sicherung von ILO-Standards in Bezug auf die Herstellung der gelieferten Produkte minutiös aufgelistet wird (Antidiskriminierung), die Chance auf einen weiteren Schritt im Sinne des Handlungskonzepts „Barrierefreie Stadt Tübingen“ aber nicht wahrgenommen wird. In diesem Konzept verpflichtet sich die Stadt bekannter Maßen auch zur Schaffung von mehr (einfachen) Arbeitsplätzen, wo sie selbst Arbeitgeber ist sowie zur Einwirkung auf Dritte, in diesem Sinne zu handeln (Inklusion).
Gemeinderat und Stadtverwaltung sollten deswegen bei der Neuausschreibung auch dieses Kriterium entsprechend würdigen und bei der Entscheidung angemessen berücksichtigen.

Für die SPD-Fraktion:

Ingeborg Höhne-Mack