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ANTRÄGE

Unter- oder Überführung – Fakten für die Entscheidungsfindung

Antrag der SPD-Fraktion vom 12. 02. 2016

Haltepunkt Güterbahnhof

1. Die Verwaltung entwickelt eine Abschätzung/Prognose der Querungsfrequenz durch Radfahrer und Fußgänger am zukünftigen RSB-Haltepunkt Güterbahnhof über eine Unter- bzw. Überführung. Weiterhin werden Vergleichszahlen für die Steinlachunterführung und die Bahnunterführung bei der Fa. Möck („Gruseltunnel“), sofern vorhanden, zur Verfügung gestellt, ansonsten ermittelt.

2. Bei der Planung der Haltestelle Güterbahnhof werden an der Süd- und Nordseite Fahrradabstellplätze vorgesehen.

3. Die Verwaltung prüft, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine Öffnung der Neckarquerung am Stauwehr für Radfahrer möglich ist.

Begründung:

Ad 1: Die Entscheidung über die Ausgestaltung der Bahnquerung am RSB-Bahnhof Güterbahnhof als Unter- oder Überführung ist noch offen. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen einerseits und der öffentlichen Diskussion andererseits ist eine fundierte Datengrundlage für die Entscheidungsfindung notwendig.

Ad 2: Um eine Nutzung des RSB-Halts Güterbahnhof im Sinne eines Bike-and-Ride-Umsteigepunktes zu ermöglichen, sind Fahrradabstellplätze an beiden Seiten des Haltepunkts sinnvoll.

Ad 3: Der Stellenwert einer Bahnunterführung als Nord-Süd-Verbindung für Radfahrer würde durch eine parallele Öffnung des Neckarüberweges am Stauwehr als Verlängerung der Unterführung für Radfahrer erhöht, so dass die Frage, ob eine solche Öffnung möglich ist, auch von Relevanz für die Entscheidung in Sachen Unter- oder Überführung ist.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler