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ANTRÄGE

Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Drogenhilfe

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

Die Verwaltung wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung der ARGE (des Jobcenters) dafür einzusetzen, dass eine bessere Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Drogenhilfe stattfindet.
Konkret sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

a) Die Mitarbeiter/innen des Jobcenters im Bereich Integration sollen durch Mitarbeiter/innen der Drogenhilfe geschult werden. Damit soll eine größere Kompetenz im Erkennen von Suchtproblemen sowie eine größere Sensibilität im Umgang mit suchtkranken Leistungsempfänger/innen erreicht werden.

b) Beratungsangebote der Drogenhilfe sollen direkt in den Räumen des Jobcenters erfolgen.

Begründung:

Eine bessere Verzahnung von Eingliederungsleistungen und begleitenden sozialintegrativen Leistungen nach § 16, 2 SGB II ist eines der größten Ziele der Hartz-IV-Reform.

Eine hohe Zahl von Leistungsempfänger/innen nach SGB II weist psychosoziale Probleme sowie Suchtprobleme auf. Um ihnen adäquat zu helfen müssen die Integrationsleistungen des Jobcenters mit den begleitenden Leistungen der Drogenhilfe abgestimmt werden. Suchtprobleme oder psychosoziale Probleme stehen kurzfristig der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwar häufig im Wege, sind aber kein in der Regel kein Grund für eine Einstufung als nicht erwerbsfähig.

Aufgrund von Gesprächen mit Mitarbeitern der Drogenhilfe wissen wir, dass die Kooperation zwischen Jobcenter und Drogenhilfe bisher unzureichend ist und die Mitarbeiter/innen des Jobcenters häufig nur selten über die Suchtprobleme der SGB II-Leistungsempfänger/innen Bescheid wissen.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann