Antrag der SPD-Fraktion vom 17. März 2017
Zusätzlicher Lärmschutz an der B 28 neu in Bühl
Der Gemeinderat beschließt eine  Lösungsvariante.
Eine Verlängerung der Lärmschutzwand wird unabhängig von den ermittelten Bedarfen aus der Lärmaktionsplanung im Gesamtstadtgebiet vom Gemeinderat jetzt beschlossen. Dies erlaubt den sofortigen Bau einer verlängerten Lärmschutzwand (wie vom Ortschaftsrat Bühl seit langem gefordert) im Zuge der Straßenbaumaßnahme und ist kostengünstiger als eine nachträgliche Herstellung sowie baulogistisch einfacher.
Begründung:
Die Ortschaft Bühl ist von der B 28 neu in besonderem Maße betroffen. Die neue Bundesstraße, die parallel zur Bahnlinie eng an der Ortslage vorbeiführt, soll das Neckartal insgesamt vom Verkehr entlasten und insbesondere den Schwerlastverkehr auf dieser neuen West-Ost-Achse bündeln.
Der Ortschaftsra Bühl weist schon seit vielen Jahren darauf hin, dass zwischen der Querung des Bühlertalbachs bis zur Unterführung beim Schlosssaal auf eine Länge von ca. 200 m (siehe Vorlage 17/2017- Anlage 1) dringender Bedarf für einen zusätzlichen Lärmschutz besteht. Dies ist seit über 10 Jahren deshalb auch die zentrale Forderung der Ortschaft Bühl im Zusammenhang mit dem Neubau der B 28.
In Gesprächen mit dem RP hat der OR verschiedene Varianten diskutiert. Dabei zeigte sich sehr deutlich, dass sich diese Maßnahme zum Lärmschutz und zur Lärmprävention am einfachsten und kostengünstigsten während der Bauphase realisieren lässt. Ein nachträglicher Einbau der zwischen Bahndamm und Bundesstraße liegenden Einrichtung wäre umsetzungstechnisch erheblich schwieriger und auch deutlich kostenaufwändiger.
Die in der Vorlage 17/2017 genannten Kosten von 300.000 € beziehen sich auf den gesamten Bereich bis zur Gemarkungsgrenze. Der vom OR als besonders dringend geforderte 200 m lange Teilabschnitt ist nach Angaben des RP mit rd. 108.000 € realisierbar.
Für die SPD-Fraktion:
Gerhard Neth