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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Lucke und Kliche-Behnke kritisieren Prioritäten bei Corona-Impfungen

Menschen über 80 und Bewohner in stationären Heimen werden als erste gegen das Corona-Virus geimpft – allerdings nicht auf die gleiche Weise: Während die immobilen Menschen in den Heimen von mobilen Teams geimpft werden, müssen 80-Jährige, die zuhause, im betreuten Wohnen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen, zu den Impfzentren kommen. 

Das kritisiert Dorothea Kliche-Behnke, die Tübinger SPD-Landtagskandidatin und stellvertretende Vorsitzende der SPD Baden-Württemberg: „Vulnerable Menschen im gleichen Lebensalter und in der gleichen Lebenssituation werden unterschiedlich behandelt und so einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“ Sie appelliert an Land und Bund, die Verordnung an dieser Stelle zu ändern.

Ihr schließt sich Michael Lucke, der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, an: „Auch in den eigenen vier Wänden, im betreuten Wohnen und in der ambulanten Pflege leben alte Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, und zu einem großen Teil auch Demenz leiden. Die Regelimpfung durch Hausärzte wird es erst im Juni oder Juli geben. Wenn man diese Menschen bestmöglich schützen möchte, dann müssen auch sie von mobilen Teams geimpft werden.“

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AKTUELLES ANTRÄGE

Vorfahrt für Tarifverträge!

Antrag:

1. Die Stadt Tübingen bekennt sich zur Tariftreue. Bei der Vergabe von Dienstleistungen gilt in Zukunft als zwingendes Kriterium, dass ausführende Unternehmen und beteiligte Unternehmen tariftreu sind und Tarifverträge anwenden. Damit müssen Konditionen der Branchentarifverträge eingehalten werden.

2. Diese Regelung findet auch Anwendung bei allen Tochterunternehmen der Stadt. Bei interkommunalen Vergaben wirkt die Stadt mit Nachdruck und frühzeitig darauf hin, Tariftreue ebenfalls zur Maßgabe für Vergaben zu machen.

3. Die Stadt Tübingen setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ein mit dem Ziel, die Pflicht zur Tariftreue auf weitere Branchen auszuweiten und klare Kontrollstrukturen zu gewährleisten.

Begründung:

Wir wollen, dass es Aufträge und damit Steuergeld künftig nur noch für tarifgebundene Unternehmen und Handwerksbetriebe gibt. 

Faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne müssen Voraussetzung für Vergaben und Aufträge sein. Die Tarifbindung zu erhöhen ist ein wichtiges politisches Ziel. Die Stadt trägt dabei in ihrer Rolle als Auftraggeber eine besondere, wenn auch mittelbare Verantwortung. Die öffentliche Hand profitiert mittel- und langfristig von Tariftreue.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz reicht nicht aus, weil es relevante Branchen nicht erreicht (s. Anhang).

Im November hat der Gemeinderat Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss gefasst und wird zunächst mit einem Pilotprojekt im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen starten.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Anhang

Zum LTMG

Unternehmen müssen sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer),
– die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
– oder vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden,
-oder den Verkehr betreffen
schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen. Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.

Tariftreuepflicht kann bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen eingefordert werden, wenn die betroffenen Unternehmen durch einen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Tariftreuepflicht kann ebenfalls verlangt werden, wenn Unternehmen unter den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag festgelegten Entgelt zahlen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 128:

(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

(2) Öffentliche Auftraggeber können darüber hinaus besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand entsprechend § 127 Absatz 3 in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Klarheit zur Schließung der Mensa Uhlandstraße

Im Zusammenhang mit der Schließung der Mensa Uhlandstraße hat sich die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen mit einem Antrag an die Stadtverwaltung gewandt. 

„Die Verwaltung muss schnellstmöglich Klarheit über die Schließung der Mensa, die Planung einer Ersatzlösung und die Wiedereröffnung geben,“ so Dorothea Kliche-Behnke, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat. „Viele Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder in der Schule ein warmes, kostengünstiges Mittagessen erhalten. Das muss sichergestellt werden. Auch dem Anrecht von Schülerinnen und Schüler mit BonusCard auf ein Mittagessen für einen Euro muss schnellstmöglich wieder entsprochen werden.“ 

Der Gemeinderat müsse zudem über die Sanierungsvorhaben in der Mensa-Küche unterrichtet werden. „Für die Sanierung der Küche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Damit sich der Gemeinderat darüber beraten kann, mit welchem Konzept die Mensa weiter betrieben werden soll, müssen die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung und deren Kosten vorgestellt werden,“ so SPD-Stadträtin Ute Leube-Dürr. 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Umbenennung von Straßennamen

Antrag: 

1. Die Stadt Tübingen setzt zeitnah eine Kommission ein, die Biographien und Benennungsverfahren von Persönlichkeiten untersucht, nach denen Straßen benannt sind. Die Kommission entwickelt Kriterien, anhand derer Umbenennungen oder Erläuterungen der Straßennamen erfolgen können. Dabei sind insbesondere historische Verstrickungen wie etwa Nähe oder aktive Unterstützung der NS-Ideologie und Aspekte gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu berücksichtigen. Im Verfahren sind Erkenntnisse und Personen aus der Zivilgesellschaft einzubeziehen. 

2. Parallel wird bei besonders umstrittenen Straßennamen wie der Eduard-Haber-Straße bereits jetzt eine erklärende Tafel angebracht, die auf das laufende Evaluationsverfahren verweist. 

Begründung: 

Es braucht eine Gesamtbetrachtung Tübinger Straßennamen und einen systematischen Ansatz, wie Tübingen in Zukunft mit zweifelhaften Straßenbenennungen und damit verbundenen problematischen Ehrungen umgehen soll. 

Wir denken dabei nicht an eine vertiefte mehrjährige Forschungsarbeit wie im Fall von Hans Gmelin, sondern vielmehr an eine Kommission von Expert*innen unter Einbeziehung des Fachwissens engagierter Tübinger Bürger*innen. 

Die Zweifel an der Berechtigung der seinerzeitigen Ehrung der Persönlichkeit durch die Benennung einer Straße im Tübinger Stadtgebiet sollte bereits jetzt bei besonders umstrittenen Straßennamen durch erklärende Tafeln transparent gemacht werden. 

Für die SPD-Fraktion: 
Dorothea Kliche-Behnke 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Interfraktioneller Antrag zur Aufnahme von Geflüchteten

Die Stadt Tübingen setzt sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die legale Aufnahme von Geflüchteten ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich 20 zusätzliche Aufnahmeplätze für besonders hilfsbedürftige Personen wie Familien mit Kindern in prekären humanitären Situationen in den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtungen hinaus. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich zehn zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus. 

Die Stadt Tübingen sucht aktiv Verbündete unter den anderen 25 Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, sie sich zum Sicheren Hafen erklärt haben (darunter die Stadt Rottenburg und seit kurzem auch der Landkreis Tübingen), um gegenüber der Landesregierung auf ein eigenständiges Landesaufnahmeprogramm hinzuwirken. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. Das Land Niedersachsen hat dementsprechend bereits die Aufnahme eines Kontingents angeboten. 

Begründung: 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2.Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28.November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einenBeitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“. 

Seit Monaten leben tausende Menschen auf engstem Raum unter menschenunwürdigen Umständen auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Menschen haben zu großen Teilen traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten und auf der Flucht selbst hinter sich. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also besonders schutzbedürftig. Heute, in diesem Moment, befinden sich weitere tausende schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zu Griechenland, auf Land sowie auf See und werden gewaltvoll, mittels Tränengases und Schallpatronen, mit Stacheldrahtzaun und Soldat*Innen davon abgehalten, menschenrechtskonform einen Asylantrag stellen zu können. 

Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt an allem – von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung. Gefangen und isoliert auf den Inseln sind die Menschen der Corona-Pandemie schutzlos ausgeliefert. Nach zähen Verhandlungen wurden im April endlich knapp 50 Kinder aus Griechenland nach Deutschland geholt. Von Deutschland liegt seit Juni eine Aufnahmezusage für 243 Minderjährige Geflüchtete sowie 685 Angehörige ihrer Kernfamilie vor. 

All das ist ein Anfang – aber die Zahl ist angesichts der Realität in den Lagern beschämend. Die Menschen dort müssen evakuiert werden. All das ist seit Monaten hinreichend bekannt. 

Stellvertretend sei hier der deutsche Entwicklungshilfeminister Gerd Müller zitiert, der sich vor kurzen selbst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht hat: „Wir müssen allen Menschen in den Lagern helfen. Ich empfinde es als eine Schande, welche Zustände mitten in Europa akzeptiert werden.“ 

Für die SPD-Fraktion Dorothea Kliche-Behnke 
Für die Fraktion AL/Grüne Asli Kücük 
Für die Fraktion Tübinger Liste Reinhard von Brunn 
Für die Linke-Fraktion Gerlinde Strasdeit 
Für Die Fraktion – Partei, DiB, Huhn Markus Vogt 
Für die FDP-Fraktion Dietmar Schöning 

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ANTRÄGE

Offene Fragen zum Postdienstleister der Stadt

Antrag der SPD-Fraktion vom 20. Februar 2020

Die Verwaltung beantwortet folgende Fragen:

1. Trifft es zu, dass es von Seiten des Postdienstleisters sMail zu Unregelmäßigkeiten beim Versand der Unterlagen der Kommunalwahl bzw. der BürgerApp gekommen ist bzw. dass vertraglich vereinbarte Fristen einseitig nicht eingehalten wurden?

2. Sind weitere Fälle bekannt, in denen vereinbarte Fristen von sMail nicht eingehalten wurden?

3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass dies Auswirkungen auf die Bewertung der Kriterien Qualität/Qualitätsmanagement und Betriebsablauf hat?

4. Gedenkt die Verwaltung, aus den Fällen Konsequenzen zu ziehen?

Die Fragen werden zeitnah – möglichst gemeinsam mit dem Bericht zum Ergebnis der BürgerApp – im Verwaltungsausschuss beantwortet.

Für die SPD-Fraktion:
Dorothea Kliche-Behnke


Antwort der Stadtverwaltung:

1. Bei den Kommunalwahlen 2019 wurden sowohl die Wahlbenachrichtigungen als auch die Stimmzettel mit sMail versandt. Wie bereits auf die Anfrage von StR Höhne-Mack in der Fragestunde des Gemeinderats im Mai 2019 ausgeführt, erfolgte die Zustellung form- und fristgerecht. 

Bei der BürgerApp liegt der Fall anders. Hier konnte sMail die vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten. Ursache dafür war ein längerer Ausfall der Sortieranlage. Die Rechnung der Firma sMail wurde daher seitens der Stadtverwaltung gekürzt, dies wurde von sMail akzeptiert.

Aus Sicht der Stadtverwaltung lag sowohl bei den Kommunalwahlen als auch beim Versand der Codes das eigentliche Problem darin, dass sMail Zusagen, die gegenüber der Verwaltung gegeben wurden, nicht einhalten konnte und dies der Stadtverwaltung teils nicht oder erst auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Damit hatte die Verwaltung keine Möglichkeiten mehr, adäquat zu reagieren. Dies wurde seitens der Stadt, sowohl durch Schreiben des Oberbürgermeisters als auch durch Schreiben und Gespräche mit dem Fachbereich 10 deutlich zur Sprache gebracht.

2. Die Stadtverwaltung Tübingen verschickt mit sMail im Jahr rund 500.000 Sendungen. In Einzelfällen kommt es dazu, dass eine Sendung verspätet zugestellt wird. Ein großer Vorteil der Zustellung via sMail ist, dass bis zur Übergabe an den Empfänger, an die Empfängerin genau verfolgt werden kann, wo ein Brief derzeit ist. Auf diese Weise konnten bereits viele Reklamationen bearbeitet werden.

Die Stadtverwaltung führt immer wieder Probesendungen durch, mit der sie misst, wie lange die Zustellung mit sMail und der Deutschen Post AG dauert. Zuletzt zu Beginn dieses Monats. Dabei wurden bisher keine relevanten Qualitätsunterschiede festgestellt.

3. Aus Sicht der Verwaltung ist sMail grundsätzlich ein leistungsstarkes Unternehmen, dass die Sendungen der Stadt zuverlässig zustellt. Ausnahme gab es bei einzelnen Massensendungen, die in einem sehr kurzen Zeitraum zugestellt werden müssen, hier gab es die oben beschriebenen Schwierigkeiten. 

4. Die Postdienstleistungen wurden im Rahmen der Interkommunalen Kooperation (IKO) ausgeschrieben und für insgesamt vier Jahre an die Firma sMail vergeben. Die Stadtverwaltung ist somit grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Postdienstleistungen über die Firma sMail abzuwickeln.

Die Stadt Reutlingen bereitet derzeit für die IKO die Ausschreibung der Postdienstleistungen ab 2021 vor. Diese müsste im Sommer 2020 erfolgen. Auf Grund der Corona-Krise ist es zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob die Ausschreibung erfolgen kann. Ggf. müssen die bestehenden Verträge um ein Jahr verlängert werden. Dies ist rechtlich zulässig.

Unabhängig vom Zeitpunkt gilt, dass die Ausschreibung der Postdienstleistungen rechtlich sehr anspruchsvoll ist. Bereits bei der letzten Ausschreibung wurde daher die Hilfe einer Anwaltskanzlei in Anspruch genommen. In diesem Zuge wird auch geprüft, ob eine Öffnungsklausel für Massensendungen eingebaut werden kann, so dass diese auch von einem anderen Postdienstleister durchgeführt werden können. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass dies zu deutlichen Mehrkosten führen kann.

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Gartensia: Landtagsabgeordneter Born und Stadträtin Kliche-Behnke vor Ort

Auf Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen besuchten Daniel Born, Landtagsabgeordneter aus Schwetzingen und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Dorothea Kliche-Behnke, Stadträtin und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, das besetzte Haus in der Tübinger Gartenstraße, die sogenannte Gartensia. Seit diesem Sommer ist das seit mindestens zehn Jahren unbewohnte Haus mit Ladengeschäft besetzt. Die Besetzer*innen nennen sich selbst – in Anspielung auf die Adresse des 480 Quadratmeter großen Hauses – Gärtner*innen. Zunächst haben sie in dem heruntergekommenen Haus viel repariert, aufgeräumt und geputzt. Im leerstehenden Haushaltswarenladen im Erdgeschoss wurde ein Café ohne Konsumzwang eingerichtet. Dass diese Hausbesetzung eine besondere ist, zeigt sich nicht nur in den wohnungspolitischen Forderungen, über die Daniel Born und Dorothea Kliche-Behnke mit den Gärtner*innen diskutierten. Wichtig ist den Besetzer*innen auch, dass nichts zerstört wird und die obere Wohnung, die für die Eigentümerin einen hohen emotionalen Wert hat, nicht betreten wird. Außerdem wird kein Alkohol verkauft und das Wohnzimmer darf nur auf Socken betreten werden. 
Jeden Abend treffen sich die Besetzer*innen zum Plenum. Dann wird basisdemokratisch über die Zukunft der Gartensia, aber auch über die Veranstaltungen der nächsten Wochen entschieden. Über ein Mietshäusersyndikat wollen die Gärtner*innen das Haus erwerben und zu einem langfristig angelegten, selbstverwalteten Wohnprojekt entwickeln. Den nötigen Verein haben sie bereits gegründet, nun stehen sie mit dem Makler in Verhandlungen über einen befristeten Mietvertrag. In der Gartensia könnte so bezahlbarer Wohnraum für 21 Menschen, darunter Alleinerziehende mit Kindern und Familien, entstehen. Erst kürzlich konnte auch dank eines offenen Briefs der SPD-Gemeinderatsfraktion die Abstellung von Strom, Gas und Wasser abgewehrt werden. Die Stadt Tübingen vermittelt zwischen den Gärtner*innen, dem Makler und der Eigentümerin, um eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.

SPD-Wohnungsexperte Daniel Born zeigt sich nicht nur vom vielfältigen kulturellen Angebot in der Gartensia von Doppelkopfrunden über einen Bluestanzabend bis hin zum „rebellischen Singen“ beeindruckt: „Ich habe großen Respekt, mit welchem Einsatz und Herzblut die Gärtner*innen hier eins der Probleme auf dem baden-württembergischen Wohnungsmarkt angehen. Unzählige Häuser und Wohnungen im ganzen Land stehen leer und verfallen, während immer mehr Menschen, darunter viele Familie, händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Ich finde es gut, dass mit der Besetzung der Gartensia auf diese Schieflage des Wohnungsmarkts aufmerksam gemacht wird und unterstütze die Forderung der Gärtner*innen nach einer Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots. Es kann nicht sein, dass ein seit vielen Jahren leerstehendes Haus nicht unter die auch in Tübingen geltende Satzung fällt, weil es bereits vor Erlass dieser nicht bewohnt war. Die grün-schwarze Landesregierung muss endlich erkennen, dass Leerstand und sonstige Zweckentfremdung von Wohnraum ein großes Problem in baden-württembergischen Großstädten ist. Wohnungsbauministerin Hoffmeister-Kraut muss den Kommunen dringend eine rückwirkende Geltung des Zweckentfremdungsverbots ermöglichen.“ 

SPD-Stadträtin Dorothea Kliche-Behnke ergänzt: „Eigentum verpflichtet und das bedeutet in diesem Fall, dass die Stadt ungerechtfertigten Leerstand beenden können muss. Außerdem brauchen wir eine kommunale Möglichkeit einer Beweislastumkehr für die Beendigung von Hausbesetzungen. Häuser wie die Gartensia sollen nur dann geräumt werden können, wenn feststeht, dass der Wohnraum danach als solcher wieder genutzt wird.“

Born begrüßt, dass die Gärtner*innen über ein Miethäusersyndikat nachhaltigen und sozialen Wohnraum gestalten wollen: „Miethäusersyndikate sind eine gute Möglichkeit, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass sie wie genossenschaftliche Wohnprojekte über Landesbürgschaften gefördert werden können.“