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ANTRÄGE

Gemeinschaftliches Wohnen als Alternative zu stationärer Pflege

Antrag der SPD-Fraktion vom 28. Februar 2018

Die Stadtverwaltung organisiert gemeinsam mit der GWG eine Exkursion für den Gemeinderat mit dem Ziel, sich über ein oder mehrere best-practice-Modelle für bezahlbares, generationenübergreifendes, gemeinschaftliches Wohnen für ältere/alte Menschen im Detail informieren zu können. An dieser Exkursion sollen neben mit der Thematik befassten MitarbeiterInnen von Verwaltung und GWG auch Vertretungen anderer Wohnungsbaugesellschaften und ProtagonistInnen solcher Projekte aus Stadt und Kreis Tübingen teilnehmen.

Begründung:
Gemeinschaftliches (selbstverwaltetes) Wohnen als Alternative zu stationärer Pflege, Betreuung im häuslichen Rahmen oder ambulant betreutem Wohnen durch einen Träger gewinnt zunehmend an Bedeutung. Eine Besichtigung und Diskussion unterschiedlicher Projekte vor Ort trägt zu einer besseren Kenntnis von Chancen, Risiken und Problemen solcher Modelle bei und ergänzt sinnvoll die derzeitigen
Bemühungen der Stadtverwaltung und vieler anderer Akteure, sich systematisch mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, wie einer alternden Gesellschaft auch in einer „jungen Stadt“ wie Tübingen die individuell passenden, auch künftig bezahlbaren und gemeinschaftsfördernden Angebote im Wohnen gemacht werden können.

Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack

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MITTWOCHSPALTEN

Aufschwung für alle

Mittwochspalte der SPD-Fraktion vom 3. Januar 2018

2018 startet für den Tübinger Gemeinderat gleich mit der Königsdisziplin: den Haushaltsberatungen. Die Stadt steht finanziell sehr gut da. Selten sind die städtischen Steuereinnahmen über so viele Jahre so kräftig gesprudelt wie jetzt. Tübingen baut  und baut. Die vielen Baustellen singen ein Lied davon. Wir finden es richtig, dass der Sanierungsstau in diesen guten Jahren verringert wird und Kitas gebaut, Parkhäuser, Schulen und Brücken saniert und das Radwegenetz ausgebaut werden. Aber wenn es der Stadt sehr gut geht, dann kann es nicht allein darum gehen, in Beton zu investieren. Dann ist das auch der Zeitpunkt, evidente Gerechtigkeitslücken zu schließen und Teilhabehindernisse abzubauen. Hier zwei Beispiele aus unseren Haushaltsanträgen:

Ein großes Problem ist die eingeschränkte Mobilität von finanziell weniger gut gestellten Menschen. Sie haben häufig kein Auto und sind auf den ÖPNV angewiesen. Im Hartz-IV-Satz ist weniger Geld für Mobilität pro Monat vorgesehen als allein die Monatskarte für BonusCard-Inhaber in Tübingen kostet. Für Kinder aus armen Familien ist das Problem gelöst. Auf SPD- Antrag wurde eine Ermäßigung der Schülermonatskarte für Kinder und Jugendliche mit BonusCard auf 10 € (Tricky Ticket 5 €) eingeführt, die große Nachfrage findet. Wir beantragen eine Bezuschussung der Monatskarte auch für Erwachsene mit BonusCard auf einen Endpreis von 15 €.

Ungerecht sind die unterschiedlichen Buspreise für Studierende und Schüler. Schüler-Monatskarten können eine erhebliche finanzielle Belastung für Familien darstellen. Nachdem in der TüBus-Umsonst-Debatte von Gegnern immer wieder ein schrittweises Vorgehen mit Blick auf die Hauptleidtragenden, das auch ohne Erschließung neuer Einnahmequellen finanzierbar ist, gefordert wurde, beantragen wir eine Bezuschussung der Schülertickets, die eine Absenkung des Preises für die Abo-Schülermonatskarte auf Semesterticketniveau erlaubt.

Die SPD-Fraktion wünscht allen Tübingerinnen und Tübingern ein glückliches und gesundes neues Jahr.

Dr. Martin Sökler
SPD-Fraktion

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AKTUELLES

Au oder Schelmen

Die Entscheidung steht an. Wo kann in unserer Stadt ein zusätzliches größeres Gewerbegebiet entstehen? Um in dieser Frage voranzukommen, wird es eine Bürgerbefragung geben. Dazu sollen 5000 Tübingerinnen und Tübinger ausgelost werden. Die SPD-Fraktion hat sich in dieser Frage nach intensiven Beratungen und gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile der Beanspruchung der in Frage kommenden Gebiete – Au und Schelmen – positioniert. Hier die Stellungnahme der SPD-Fraktion, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Befragung als Beitrag in einer Informationsbroschüre zugeschickt werden wird.

Tübingen ist sehr restriktiv bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete. Das finden wir mit Rücksicht auf Natur und Umwelt richtig. Es soll keine aktive Ansiedelungspolitik betrieben werden. Aber wenn ein Tübinger Unternehmen wächst oder Forscher an der Universität eine gute Idee umsetzen und eine Firma gründen wollen, dann sollte das in unserer Stadt möglich sein. Davon hängen Arbeitsplätze und auch der Wohlstand unserer Stadt ab.

Die Frage aber, wo ein neues Gewerbegebiet vorrangig anzusiedeln ist, hat viele in unserer Stadt in den letzten Jahren sehr beschäftigt. In Frage kommen Au und Schelmen. Beide haben Vor- und Nachteile. Für ein Gewerbegebiet Au müssen wir das bestehende Wasserschutzgebiet Au aufgeben. Das ist für einen Teil der SPD-Fraktion in Zeiten des Klimawandels von so großer Bedeutung, dass andere Argumente, die für ein Gewerbegebiet Au sprechen, in den Hintergrund treten. Mehrheitlich aber halten wir nach gründlicher Abwägung die Au für die bessere Wahl als den Schelmen.
Aus folgenden Gründen:

– Trotz Aufgabe des Wasserschutzgebietes bleibt der Brunnen erhalten. Er steht als Notbrunnen weiterhin zur
Verfügung und fördert annähernd gleich viel Wasser wie heute.

– Mit der Wahl der Au bleiben wir dem Grundsatz treu: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das Areal ist von der 4-spurigen B27, der Bahnlinie und von 2 Gewerbegebieten umgeben.

– Mehr Netto vom Brutto: Bei der Au müssen fast keine neuen Straßen gebaut werden, da es eine Erschließung über die Eisenbahnstraße bereits gibt. Damit stehen anders als im Schelmen ca. 90 % der gesamten Fläche tatsächlich für Gewerbe zur Verfügung.

– Arbeitsplätze entstehen in der Au stadt- und damit häufiger wohnortnah. Kurze Wege bedeuten weniger Verkehr. Ein Haltepunkt der Regionalstadtbahn in unmittelbarer Nähe ist bereits beschlossen.

– Im Güterbahnhofareal werden bald mehr als 1000 Menschen leben. Die Au kann durch die Entwicklung der restlichen Fläche als Park- und Grünzone zu einem wertvollen Naherholungsraum für sie und andere werden. Bleibt das Wasserschutzgebiet bestehen, so ist auch weiterhin keine Nutzung als Park – und Grünzone möglich.

– Bei einer großflächigen Entwicklung des Schelmen gehen im Vergleich zur Au mehr landwirtschaftliche Flächen verloren. Die Auswirkungen auf die Tierwelt sind stärker. Denkt man die ebenfalls geplante Entwicklung des Saiben als Wohn- und Mischgebiet mit, so wird der Landschaftsraum zwischen Weilheim und Derendingen stark belastet.

Wägen Sie bitte selbst die Argumente ab und beteiligen Sie sich an der Befragung. Für uns ist Ihr Votum für die Abstimmung im Gemeinderat von entscheidender Bedeutung.

Die SPD-Fraktion im Tübinger Gemeinderat

Dr. Martin Sökler
Ingeborg Höhne-Mack
Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Dr. Dirk Eisenreich
Andrea Le Lan
Ute Leube-Dürr
Gerhard Neth

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LESERBRIEFE

Keine Denkverbote

Die Tübinger SPD brachte die Idee auf, das Uhlandbad für den Umbau zu einem Konzertsaal in Betracht zu ziehen.

Leserbrief im Tagblatt vom 23.06.2017

Nein, die SPD-Fraktion hat nicht vor, das Uhlandbad zu schließen, um dort den Konzertsaal zu installieren. Uns sind Breiten- und Gesundheitssport wichtig und wir tun etwas dafür, wie zum Beispiel durch die Erhöhung der städtischen Zuschüsse für die Jugendförderung der Sportvereine, durch unseren Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für das Projekt „Schwimmen für alle Kinder“, durch die Kalthalle und so weiter. Und wir wissen natürlich, wie wichtig die Hallenbäder für ältere Menschen zum Erhalt ihrer persönlichen Fitness sind.

Nichtsdestoweniger wird bei den Stadtwerken – und damit auch im Gemeinderat – über die künftige Bäderstrategie nachgedacht. Und diese Strategie könnte – über viele „Wenn-dann -Stufen“ vielleicht am Ende auch auf den Vorschlag einer Schließung des Uhlandbades hinauslaufen.

Aber dazu müsste zuvor ohnehin erst folgendes passieren: Ein neues, zeitgemäßeres Hallenbad müsste entstanden und das Hallenbad Nord saniert, gegebenenfalls erweitert worden sein. Dann müsste man abwägen, wie stark die Stadtbevölkerung inzwischen gewachsen ist und ob die Stadt deswegen drei Hallenbäder und ein Freibad braucht beziehungsweise ob sie oder die Stadtwerke das finanziell stemmen können oder ob das unmöglich scheint. Also irgendwann nach 2025.

Und nur in diesem Zusammenhang ist unsere Überlegung zu verstehen. Allerdings sollte es derzeit auch keine Denkverbote bezüglich des Konzertsaalstandortes geben. Denn hinter allen noch diskutierten Standorten stehen dicke Fragezeichen.

Ingeborg Höhne-Mack
SPD-Stadträtin

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MITTWOCHSPALTEN

Au oder Schelmen – Ja zum Bürgerentscheid

MITTWOCHSPALTE VOM 21. JUNI 2017

Zwei Fragen müssen in den nächsten Monaten in und für Tübingen beantwortet werden. Soll unsere Stadt noch wachsen an Flächen für Wohnen, Uni, Klinikum und Gewerbe? Und wenn ja, in welchem Umfang und wo? Für uns Sozialdemokraten ist klar, dass wir mehr Wohnungen brauchen, sonst wird das Wohnen in Tübingen endgültig zum Privileg für Reiche. Wir wollen die eindrucksvolle Dynamik der medizinischen und universitären Forschung zulassen. Dafür müssen, wenn die Möglichkeiten der Verdichtung erschöpft sind, auch neue Flächen verfügbar sein. Schließlich wollen wir Wachstum bereits in Tübingen ansässiger Betriebe ermöglichen und sie nicht ins Umland treiben, wo sie auch Flächen versiegeln würden. Das ist die Grundlage des Wohlstands von uns allen. Für diese Fragen benötigen wir auch keinen Bürgerentscheid. Sollte über 10 ha neue Gewerbeflächen per Bürgerentscheid entschieden werden, wären weitere Bürgerentscheide auch über die Klinikumserweiterung oder eine Wohnbebauung im Saiben die logische Konsequenz. Sie sind Gegenstand der gleichen Wachstumsdiskussion.

Bleibt die zentrale Frage, wo diese neue Gewerbefläche entstehen soll. Schelmen oder Au – und darf dazu das Wasserschutzgebiet in der Au aufgegeben werden?

Es spricht vieles für die Au: die in bestehende Gewerbegebiete integrierte Lage, die bereits vorhandene Erschließung über die Eisenbahnstraße und damit mehr Netto-Gewerbefläche pro neu versiegelten Quadratmeter als anderswo, die direkte Anbindung an die Regionalstadtbahn und damit weniger notwendige Parkflächen, der geringere Schaden für Umwelt und Landwirtschaft und nicht zuletzt die Ermöglichung einer großen Park- und Grünfläche auf einer bislang nicht nutzbaren Fläche. Und der Brunnen bliebe dabei als Notbrunnen erhalten und förderte eine vergleichbare Menge an Wasser.

Dennoch ist vielen in der Stadt der Preis der Aufgabe des Wasserschutzgebietes zu hoch. Dass dabei neben Fakten auch Emotionen im Spiel sind, ist zu respektieren. Die ablehnenden Stimmen sind deutlich vernehmbar. Aber sind sie auch die Mehrheit in unserer Stadt? Uns macht es misstrauisch, wenn die Lautstarken sagen, der Bürgerwille sei doch bereits formuliert. Dieses Demokratieverständnis ist befremdlich, ja falsch. Deshalb ist ein Bürgerentscheid über diese Frage die richtige Antwort.

Dr. Martin Sökler
SPD-Fraktion

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ANTRÄGE

B 28 neu in Bühl – Den Lärmschutz verbessern

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 17. März 2017
Zusätzlicher Lärmschutz an der B 28 neu in Bühl


Der Gemeinderat beschließt eine  Lösungsvariante.
Eine Verlängerung der Lärmschutzwand wird unabhängig von den ermittelten Bedarfen aus der Lärmaktionsplanung im Gesamtstadtgebiet vom Gemeinderat jetzt beschlossen. Dies erlaubt den sofortigen Bau einer verlängerten Lärmschutzwand (wie vom Ortschaftsrat Bühl seit langem gefordert) im Zuge der Straßenbaumaßnahme und ist kostengünstiger als eine nachträgliche Herstellung sowie baulogistisch einfacher.

Begründung:
Die Ortschaft Bühl ist von der B 28 neu in besonderem Maße betroffen. Die neue Bundesstraße, die parallel zur Bahnlinie eng an der Ortslage vorbeiführt, soll das Neckartal insgesamt vom Verkehr entlasten und insbesondere den Schwerlastverkehr auf dieser neuen West-Ost-Achse bündeln.

Der Ortschaftsra Bühl weist schon seit vielen Jahren darauf hin, dass zwischen der Querung des Bühlertalbachs bis zur Unterführung beim Schlosssaal auf eine Länge von ca. 200 m (siehe Vorlage 17/2017- Anlage 1) dringender Bedarf für einen zusätzlichen Lärmschutz besteht. Dies ist seit über 10 Jahren deshalb auch die zentrale Forderung der Ortschaft Bühl im Zusammenhang mit dem Neubau der B 28.

In Gesprächen mit dem RP hat der OR verschiedene Varianten diskutiert. Dabei zeigte sich sehr deutlich, dass sich diese Maßnahme zum Lärmschutz und zur Lärmprävention am einfachsten und kostengünstigsten während der Bauphase realisieren lässt. Ein nachträglicher Einbau der zwischen Bahndamm und Bundesstraße liegenden Einrichtung wäre umsetzungstechnisch erheblich schwieriger und auch deutlich kostenaufwändiger.

Die in der Vorlage 17/2017 genannten Kosten von 300.000 € beziehen sich auf den gesamten Bereich bis zur Gemarkungsgrenze. Der vom OR als besonders dringend geforderte 200 m lange Teilabschnitt ist nach Angaben des RP mit rd. 108.000 € realisierbar.

Für die SPD-Fraktion:
Gerhard Neth

 

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ANTRÄGE

EKZ Wanne – Den Verfall stoppen!

Antrag der SPD-Fraktion vom 3. März 2017

Die Stadtverwaltung möge veranlassen:

1. Die WIT prüft die Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung des seit Jahren ungenutzten Geländes
der früher dort ansässigen Fa. Omari am östlichen Rand des Einkaufszentrums Wanne und berichtet
zeitnah dem Aufsichtsrat der WIT über die Ergebnisse der Prüfung.
2. Inhalt der Prüfung ist auch die Klärung der Eigentumsverhältnisse und in der Folge 3. die Reparatur
der beiden Treppenaufgänge auf der Südseite des EKZ Wanne.

Begründung:
Das Gebäude der früheren Autowerkstatt Omari ist seit Jahren ungenutzt und verfällt; das große Außengelände oben am Philosophenweg und unten auf Höhe der Straße Am Herbstenhof wird als
Parkraum genutzt. Der daneben befindliche Treppenaufgang zum Einkaufszentrum Wanne befindet sich in einem schlechten Zustand und müsste dringend in Stand gesetzt werden wie auch der Aufgang am westlichen Rand.
Die Liegenschaft wurde wohl in der Zwischenzeit weiterverkauft. Insgesamt trägt der Leerstand (auch) an dieser prominenten Stelle ebenso wie der marode Zustand der beiden Treppenaufgänge, die teilweise in städtischem Besitz sind, massiv zum Bild eines Einkaufszentrums bei, das langsam, aber sicher herunterkommt.
Dem sollte die Stadt über ihre Wirtschaftsförderungsgesellschaft Einhalt gebieten. Dazu müssen zunächst
Besitzverhältnisse und die Interessenlagen dort bereits dort ansässiger Gewerbetreibender oder möglicher neuer Interessenten an diesem Gelände eruiert werden, außerdem müsste eine Einigung über die (anteilige?) Sanierung der Treppenaufgänge erzielt werden.

Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack

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MITTWOCHSPALTEN

Wohnen – Eine soziale Frage

Mittwochspalte vom 15. Februar 2017

Das Wohnen ist wieder zu einer der großen sozialen Fragen geworden – auch und besonders in Tübingen, der Stadt mit dem bundesweit vierthöchsten Mietniveau.

Gewiss, in vielerlei Hinsicht ist Tübingen beispielgebend beim Städte- und Wohnungsbau: Lebendige Quartiere und die historische Altstadt, soziale Mischung und verschiedene, kleinparzellierte Nutzungen, Vergabe für gute Wohnkonzepte statt Höchstgeboten – das alles sorgt für eine hohe Lebensqualität, verhindert aber nicht in ausreichendem Maße schwindelerregende Mietsteigerungen.

Um die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt wirklich in den Griff zu bekommen, braucht es Regelungen von Bund und Land. Denn Wohnen darf nicht in erster Linie den Gesetzen des freien Marktes unterliegen. So müssen die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung weiter aufgestockt werden. Wir brauchen eine breitere Basis des Mietspiegels und die Pflicht für Vermieterinnen und Vermieter, von sich aus automatisch die Vor-Miete offenzulegen – damit Neumieterinnen und -Mieter die Einhaltung der Mietpreisbremse besser kontrollieren können. Vor allem aber bedarf es einer „Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit“. Es ist dafür notwendig, ein gemeinnütziges Wohnungsmarktsegment mit unbefristeten Bindungen wiedereinzuführen. Nur so kann dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum auch auf lange Sicht begegnet werden.

Und in Tübingen? Zum Glück haben wir hier die mehrheitlich kommunale Wohnbaugesellschaft GWG, die für geförderte Wohnungen und viele weitere Mietwohnungen sorgt, die deutlich unterm Mietspiegel bleiben. Sie stellt eine eigene Sozialberatung zur Verfügung und baut Wohnungen für Geflüchtete. Dessen sollten sich alle bewusst sein, die bei konkreten Bauprojekten über die Dichte der Bebauung oder auch die angebliche „Gewinnmaximierung“ der – wohlgemerkt – städtischen Tochter wettern. Es geht nicht ohne neue Wohnungen. Das ist in Tübingen alles andere als einfach – zumal wir hier zu Recht eine hohe Sensibilität mit Blick auf den Flächenverbrauch haben. Für unsere Fraktion ist klar: Wir müssen endlich die Entwicklung des Queckgeländes und des Saibens angehen! Nicht zu vergessen die Teilorte: Das Instrument des Zwischenerwerbs und das Grundsatzprogramm Wohnen ermöglicht ihnen, zukünftig Bauplätze nach sozialen Kriterien zu vergeben und die Preise zu dämpfen.

An der Unterstützung, dem politischen Willen und Anträgen der SPD-Fraktion mangelt es jedenfalls nicht. Damit Menschen mit geringem und sogar mittlerem Einkommen nicht ihre langjährigen Wohnviertel verlassen müssen. Damit Menschen gleich welcher Herkunft bei uns ein Zuhause finden können. Damit der soziale Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gewahrt bleibt.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES

Start in die zweite Halbzeit

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Halbzeitwahl am 9. Februar.
Die SPD-Fraktion bestätigt Dr. Martin Sökler als Fraktionsvorsitzenden und Dr. Dorothea Kliche-Behnke (links) als Stellvertreterin. Als weitere Stellvertreterin wird Ingeborg Höhne-Mack gewählt.

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ANTRÄGE

Straßenbeleuchtung anpassen

Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Februar 2017

1. Die Verwaltung berichtet – binnen Jahresfrist – über die Erfahrungen mit der beschlossenen Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED im Stadtgebiet. Innerhalb dieses Berichts stellt sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Variierung von Lichtstärken und Lichteinfall durch die jeweilige Höhe des Laternenmastes und der Beschaffenheit des Beleuchtungskörpers selbst sowie durch unterschiedliche Lichtstärken zu unterschiedlichen Tages- bzw. Nachtzeiten dar.
2. Im Rahmen dieses Berichts stellt die Verwaltung auch die im Jahr 2017 erfolgten Umstellungen sowie den weiteren Ausbauplan dar.

Begründung:
Bewohnerinnen und Bewohner geben sehr unterschiedliche Rückmeldungen zur Beleuchtungssituation in ihrem Wohnumfeld/vor ihrer Haustür. Während die Mehrzahl derjenigen, die sich beklagen, eher eine nicht ausreichende Beleuchtung kritisiert, gibt es mittlerweile auch Beschwerden wegen einer als zu grell und störend empfundenen Beleuchtung durch Umstellung auf LED.
Auch unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten ist es eine Tatsache, dass sich mit der Umstellung auf LED auch im Straßenraum grundsätzlich eine Vielzahl von Möglichkeiten für eine „adäquate“ Beleuchtung im jeweiligen Wohnumfeld und an Hauptverkehrsstraßen ergibt. Um die Verwaltung bzw. die Stadtwerke weiterhin auf diesem Umstellungsprozess begleiten und auf kritische Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern einigermaßen sachkundig reagieren zu können, braucht der Gemeinderat Einblick in den gegenwärtigen Stand sowie absehbare Tendenzen der technischen Weiterentwicklungen von LED-Leuchten im Straßenraum.
Gerade weil die LED-Technik einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung in Kommunen leisten kann, sollte der konkretisierte Ausbauplan auch für den Gemeinderat und damit die Stadt-Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Für die SPD-Fraktion
Ingeborg Höhne-Mack