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ANTRÄGE

20 % -Quote für den geförderten Wohnungsbau

Antrag der SPD-Fraktion vom 22. April 2014

1.Bei neuen Bauvorhaben der Stadt sowie der städtischen Gesellschaften werden ab sofort mindestens 20 % der Wohnfläche dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

2.Überall wo die Stadt Einfluss auf die Bebauung hat – insbesondere bei der Schaffung neuen Planungsrechts – wird eine Quote von mindestens 20 % geförderten Wohnraum durchgesetzt.

3.Neben dem klassischen sozialen Wohnungsbau sind in Tübingen auch andere Wohnformen, die einkommensschwächeren Schichten zum Teil sogar selbstgenutztes Wohneigentum ermöglichen, stark vertreten. Die Verwaltung prüft, wie diese Wohnformen – etwa das Bauen in Baugemeinschaften, die Nutzungsmischung, das kleinteilige Bauen oder genossenschaftliches Bauen – gefördert werden können. In einer Matrix werden die jeweiligen Vor- und Nachteile dargestellt. Weiter wird ein Modell zur Wohnraumförderung analog der Ausgleichsidee der Ökokonten geprüft und ggf. entwickelt („Bündnis für Wohnen mit der Wohnungswirtschaft“)

4.Erkennbar aussichtsreiche Bauanträge für öffentlich geförderte Wohnungen werden zur Beschleunigung prioritär und parallel zur Bearbeitung der entsprechenden Förderanträge bearbeitet.

5.Stellplatzanforderungen pro geförderter Mietwohnung werden auf die erforderliche Mindestanzahl reduziert. Es wird dargestellt, wie die Kosten für Stellplätze – welche insbesondere in Gebieten mit Tiefgaragenpflicht die geförderten Mietwohnungen überproportional verteuern – vermindert werden können.

6. Mit der Kreissparkasse Tübingen und der Volksbank sollen Verhandlungen geführt werden, um einen Fonds für den sozialen Wohnungsbau aufzustellen, an dem sich Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Vermögen beteiligen können.

Begründung:

Preisgünstiger Wohnraum ist in Tübingen schon seit längerem Mangelware. Es findet ein Verdrängungswettbewerb statt, dem aktiv entgegen gewirkt werden muss. Familien, sozial Schwache, Studierende und viele mehr können sich das Wohnen in unserer Stadt sonst nicht mehr leisten. Dabei ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass Tübingen attraktiv ist und wächst. Es zieht die Menschen in unsere Stadt. Dennoch fallen derzeit mehr Wohnungen aus der Sozialbindung, als neue entstehen. Die Politik ist deshalb gefordert.

Der Streit um eine Quote, die Ausgestaltung und die richtige Höhe wird in Tübingen schon lange geführt und ist sicher noch nicht abschließend diskutiert. Jedenfalls eine Mindestquote von 20 % sollte jedoch bereits mehrheitsfähig sein.

Das Land fördert sozialen Wohnungsbau mit 0 % Finanzierungen. Voraussetzung für eine Förderung durch die L-Bank Baden-Württemberg ist, dass die Neubauten 30 % unter dem derzeit gültigen Energiestandard der ENEV liegen. Es entstehen also mindestens KfW-70 Häuser. So wird nicht nur ausreichend bezahlbaren Wohnraum geschaffen, sondern Tübingen wird nach und nach auch im Kleinen immer energieeffizienter und nachhaltiger.

Für die SPD-Fraktion

Hannah Tiesler