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ANTRÄGE

Grabsteine und Pflastersteine ohne Kinderarbeit

Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Juli 2012

Die Friedhofssatzung wird dahingehend geändert, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verboten werden. Steinmetze müssen zukünftig den Nachweis für die faire Herstellung erbringen.
Die Verwaltung berichtet, welche Regelungen und Nachweise es im Hinblick auf Pflastersteine und Randsteine in Tübingen gibt und wie Möglichkeiten aussehen, auch in diesem Bereich Kinderarbeit auszuschließen.

Begründung:
Ein hoher Anteil der in Deutschland verwendeten Grabsteine stammt aus Indien und China. Bei vielen Produkten lässt sich nicht nachweisen, ob Kinder dafür in Steinbrüchen arbeiten mussten, was gegen die ILO-Konvention verstößt.

Tübingen ist Fairtrade-Stadt. Dazu gehört auch, Produkte aus Kinderarbeit weitestgehend auszuschließen. Bei Grabsteinen und Grabeinfassungen ist nun laut Gesetz, das am 20. Juni vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet wurde, die Stadt selbst in der Lage, Einfluss zu nehmen:

„(3) In Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen kann festgelegt werden, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Die Anforderungen an den Nachweis nach Satz 1 sind in den Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen festzulegen.“

Bislang sieht die Friedhofsatzung Tübingen hier eine Soll-Vorschrift vor. Wir wollen Grabsteine aus Kinderarbeit vollständig ausschließen.

Mindestens genauso bedeutend ist die Frage nach der Herkunft von Pflaster- und Randsteinen. Auch hier muss Tübingen zu einer Regelung kommen.

Für die SPD-Fraktion

Dorothea Kliche-Behnke