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Umsetzung des ProstSchG in den Kommunen

Frage für die Fragestunde am 1.10.2018

Deutschland ist mit der Liberalisierung des Sexgewerbes 2001 zum „begehrten“ Zielland für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geworden. Der größte Teil der Frauen, die in Deutschland als Prostituierte tätig sind, kommen aus dem Ausland (80-95%), meist aus den ärmsten Regionen Südosteuropas. Häufig sind sie Angehörige ethnischer Minderheiten. Doch auch vermehrt Mädchen und junge Frauen aus Deutschland werden durch die sogenannte Loverboy-Masche in die Prostitution gebracht. Unter großer existentieller Not werden Frauen in Deutschland im Sexgewerbe „vermarktet“ und ausgebeutet. Das Sexgewerbe hat sich nach der Liberalisierung (auch aufgrund der gleichzeitigen EU-Osterweiterung) ausgeweitet; Deutschland ist heute das Bodell Europas. Zugleich haben die geforderten Praktiken und der Umgang mit den Frauen in der Prostitution menschenverachtenden bzw. frauenverachtenden Charakter angenommen.

Für uns steht fest: Prostitution ist Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen, hat negative Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft und verhindert die Gleichstellung der Geschlechter. Prostitution ist Gewalt gegen Frauen – Gewalt gegen alle Frauen, die durch die Existenz des Systems Prostitution zur potentiellen Ware werden, häufig aber auch ganz konkret individuelle Gewalt gegen einzelne Prostituierte. Deshalb wünschen wir uns, dass die Stadt Tübingen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, mittel- und langfristig auf die Reduktion der Prostitution hinwirkt.
Auf dieses Thema machen zum Glück die Kampagne #RotlichtAus und Sisters e.V. landesweit, aber auch in Tübingen aufmerksam.
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 soll die Situation nun in Ansätzen nachjustieren. Damit das ProstSchG seine Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 soll die Situation nun in Ansätzen nachjustieren. Damit das ProstSchG seine Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt notwendig, dass das Gesetz konsequent und ausnahmslos durgesetzt wird – auch in Tübingen! Strikte Kontrollen und eine konsequente Durchsetzung der Anforderungen an Bordellbetreiber*innen sind hierzu notwendig.

Abschnitt 3 des ProstSchG erfordert eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn neben den spezialrechtlichen auch die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bordelle und bordellähnliche Betriebe sind z.B. in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Mischgebieten bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Terminwohnungen sind nur in Gewerbegebieten zulässig.

Fragen an die Verwaltung:

  1. Wie viele Bordelle, bordellartigen Betriebe, Terminwohnungen und Stätten der Wohnungsprostitution gibt es in Tübingen? Ist es möglich, Informationen zu erhalten, in welchen Stadtteilen sich diese befinden?
  2. Sind darunter Prostitutionsstätten, die an ihrem vorhandenen Standort baurechtlich nicht zulässig sind? Wenn ja, wie viele sind dies? Findet die Zwei-Zimmer-Regelung konsequent Anwendung?
  3. Mussten Prostitutionsstätten nach Inkrafttreten des ProstSchG bereits geschlossen werden, weil sie den Anforderungen nicht nachkommen konnten?
  4. Wie geht die Verwaltung vor, um nicht zulässige Prostitutionsstätten zu schließen?
  5. Wie gedenkt die Verwaltung die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen, Prostitutionsstätten regelmäßig zu überprüfen? Wie stellt die Stadt sicher, dass alle Vorgaben des neuen Gesetzes eingehalten werden?
  6. Die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung erfolgen im Landratsamt. Gibt es dort erste Einschätzungen, ob es irgendeine Art von besonderem Bedarf bei den Frauen gibt, dem die Stadt Tübingen entgegenkommen kann?
  7. Gibt es Ansätze in Tübingen, präventiv für dieses Thema – z.B. in Schulen – zu sensibilisieren?
  8. Erreichen wir mit unseren Beratungsangeboten für Opfer sexualisierter Gewalt auch Prostituierte?
  9. Ist davon auszugehen, dass es keine Werbung auf städtischen Werbeflächen für Prostitution geben wird? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dies auszuschließen?

Für die SPD-Fraktion
Dorothea Kliche-Behnke