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ANTRÄGE

Kein später Ladenschluss!

Antrag der SPD-Fraktion

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Landesregierung Baden-Württemberg wird aufgefordert, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag nicht über 20.00 Uhr hinaus freizugeben.

Begründung:

Das Ladenschlussgesetz ist derzeit Bundesrecht. Im Rahmen der Föderalismusreform ist beschlossen worden, die Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss auf die Länder zu übertragen. Die derzeitige Landesregierung hat angekündigt, für diesen Fall die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag völlig freizugeben (24 Stunden).

Eine solche Regelung ist nicht im Interesse der Stadt Tübingen. Nachdem in der Vergangenheit große Anstrengungen zum Schutz des Tübinger Einzelhandels, insbesondere in der Innenstadt, unternommen wurden, kann und muss die Stadt ihre Stimme erheben und sich gegen die Freigabe der Ladenöffnungszeiten aussprechen.

Eine Lockerung der Ladenschlusszeiten benachteiligt den innerstädtischen Einzelhandel in existenzgefährdender Weise gegenüber den großflächigen Einkaufszentren.
Bereits jetzt können viele Geschäfte sich eine Öffnung bis 20:00 Uhr nicht erlauben. Eine Erweiterung der Zeiten öffnet die Schere nur noch mehr.

Die Stadt Tübingen tritt für die Stärkung ihrer kleinteiligen Strukturen ein. So sieht es auch das Zentren- und Märktekonzept vor. Die von der Landesregierung avisierte Regelung konterkariert diese Anstrengungen.
Für die Zukunft unserer Stadt wünschen wir uns keine riesigen Läden auf der grünen Wiese und vor allem keine verödete Altstadt.

Auch gesamtpolitisch ist die Regelung abzulehnen. In Baden-Württemberg würden vor allem die Ballungszentren profitieren. Der ländliche Raum hingegen müsste mit Abwanderung und einer zunehmend schwierigeren Versorgung der Bevölkerung rechnen.

Vor allem aber trifft die Lockerung der Ladenschlusszeiten die Beschäftigten. Bereits jetzt ist der Druck auf sie beachtlich. Gerade in den großen Handelskonzernen. Betroffen wären hauptsächlich Frauen (72,5 % der Beschäftigten im Einzelhandel), von denen ein Großteil zudem einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht.

Alles in allem überwiegen die Nachteile einer völligen Freigabe der Ladenöffnungszeiten die Vorteile für einige Handelskonzerne. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Familienbetriebe im Einzelhandel, der Einzelhändler und der Beschäftigten im Einzelhandel würden sich verschlechtern. Und damit auch die Strukturen in Tübingen.

Für die SPD-Fraktion

Hannah Tiesler