Antrag
Die Verwaltung prüft, an welchen Radwegen die Verkehrszeichen 237, 241 oder 240 angebracht sind, die Radfahrer*innen verpflichten den Radweg zu benutzen und die eine Benutzung der Straße ausschließen.
In allen Fällen, in denen das Radfahren auf der Fahrbahn nicht wesentlich gefährlicher ist als auf dem Radweg oder in denen es auf den Radwegen zu Konflikten mit Fußgänger*innen und zu Gefährdung von Fußgänger*innen kommen kann, werden diese Schilder abmontiert und durch das Schild239, 1022-10 „Radfahren frei“ oder durch eine entsprechende Markierung auf dem Radweg ersetzt.
Begründung:
Die Zahl der Radfahrenden in Tübingen hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Gleichzeitig führt die steigende Anzahl von E-Bikes zu großen Geschwindigkeitsunterschieden. In einer Stadt, in der Autos überwiegend maximal 30 km/h fahren dürfen, sind Fahrräder, besonders E-Bikes, keine Verkehrshindernisse mehr.
Im Besonderen zeichnet sich das Univiertel durch einen hohen Anteil an Menschen aus, die zu Fuß unterwegs sind. Der Radweg liegt zudem regelmäßig zwischen Bushaltestellen und Gehweg, dies führt zu einer möglichen Gefährdung sowohl der Fußgänger*innen als auch der Fahrradfahrer*innen.
Es ist im Interesse der Stadt Tübingen, dass möglichst viele Bürger*innen mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fahren, dazu muss das Fahrradfahren attraktiv sein, wozu auch ein zügiges Vorankommen gehört. Das Abmontieren von Schildern, die Fahrräder von der Fahrbahn verbannen könnte auf sehr kostengünstige Weise hierzu beitragen.
Für die SPD-Fraktion:
Andrea Le Lan