Antrag der SPD-Fraktion vom 29. März 2017
Erweiterte Regelungen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Stadt Tübingen wird gegenüber dem Städtetag, dem Land Baden-Württemberg und dem Bund initiativ mit dem Ziel, auch bei der Ausweisung von Gewerbegebieten im Flächennutzungsplan eine verbindliche Abstimmung in der Region/im Nachbarschaftsverband vergleichbar den Regelungen zu Wohnbauflächen und Mischgebieten vorzusehen.
Begründung:
Im Jahr 2015 nahmen die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Baden-Württemberg um 5,2 ha/Tag entsprechend ca. 7 Fußballfeldern zu. Damit liegt der Flächenverbrauch ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre und ist auch im längerfristigen Verlauf nur gering rückläufig. Eine Fortschreibung des Status quo ist nicht zukunftsfähig. Damit würde in ca. 20 Jahren die Fläche des Bodensees zugebaut werden.
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Während bei Wohnbauflächen im Bereich des Nachbarschaftsverbandes nur eine vom Regierungspräsidium gedeckelte Fläche unter den Kommunen aufgeteilt werden kann, können Gewerbegebiete ohne verbindliche Absprache und ohne Deckelung von den einzelnen Kommunen im FNP angemeldet werden. Dies sollte geändert werden. Interkommunale Absprachen und die Entwicklung besserer Standards bei der Flächenentwicklung und der intelligenten Nutzung würden so gefördert und der Flächenverbrauch gesenkt werden. Ein nicht regulierter Wettbewerb um größere, billigere und leichter verfügbare Gewerbeflächen kennt dagegen immer einen Verlierer: die Natur.
Für die SPD-Fraktion
Dr. Martin Sökler