Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2007
Vorlage 378/2007 / Essensversorgung an Tübinger Schulen
Beschlussantrag:
1. Der Anteil der Eltern am Schulmittagsessen an Tübinger Ganztagsschulen wird auf maximal 3,00 € begrenzt.
2. Kinder aus Familien, die im Besitz einer Bonus-Card sind, zahlen für ein komplettes Mittagessen 1,00 € .
3. Die Mehrkosten werden entsprechend im Haushalt eingestellt.
4. Die Verwaltung überprüft, wie möglichst an allen Ganztagsschulen mindestens ein kleineres Gericht für 1,00 € anzubieten ist.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im Landkreis eine Familienkarte gemäß dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion eingeführt wird. Hilfsweise wirbt die Stadt bei den Umlandsgemeinden dafür, eine der Tübinger Bonus-Card vergleichbare Bezuschussung einzuführen.
Begründung:
Die Nutzung der Essensangebote sollte im Rahmen der Ganztagesschule alltäglich werden und für alle Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Familien erschwinglich sein. Deshalb ist eine sozialverträglichere Ausgestaltung der Essenspreise als von der Verwaltung in Vorlage 378/2007 beantragt notwendig.
Zu 1.
Tübinger Schüler/innen soll ein Schulmittagessen zu einem sozialverträglichen Preis angeboten werden. Der Preis sollt zudem einen Anreiz setzen, das Essensangebot der Schule auch zu nutzen. Ein Essenspreis von 3,50 überschreitet hier die kritische Schwelle. Der Betrag von 3,00 € ist ein der Haushaltslage geschuldeter Kompromiss. Wünschenswert wäre eine weitergehende Subventionierung. Da allerdings die Zahl der Mittagessen in Zukunft weiter steigen wird und weiter steigen soll, ergäbe sich bei einer weitergehenden Subventionierung ein nicht mehr zu deckender Finanzierungsbedarf.
Zu 2.
Im Regelsatz für Kinder sind täglich 2,28 € für Ernährung vorgesehen. Deshalb ist für bedürftige Familien ein Essenspreis von 2 € unzumutbar. Zwar wäre für Kinder aus bedürftigen Haushalten auch eine Abgabe des Essens zum Nulltarif finanzierbar, dies wäre jedoch zum einen gegenüber Familien, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze nur geringfügig übersteigt ungerecht. (Eine weitere Abstufung der Essenstarife würde einen zu großen bürokratischen Aufwand bedeuten.) Zum anderen muss allen Schülerinnen und Schülern die Wertigkeit eines Essens weiterhin bewusst sein. Wird das Angebot der Schulmensa nicht genutzt, müssten die Familien die Kosten für das Essen selbst aufbringen.
Unter Abwägung aller Argumente hält die SPD-Fraktion für SchülerInnen aus Familien mit Bonus-Card einen Essenspreis von 1,00 € für angebracht.
Zu 4.
Die Erfahrung an vielen Schulen zeigt, dass Kinder und Jugendliche mittags oft kein komplettes Mittagessen wünschen. Hier wäre ein Angebot an Salaten oder anderen kostengünstigen und dennoch gesunden kleineren Gerichten sinnvoll. Dies entlastet zudem die Familienbudgets.
Zu 5.
Die weiterführenden Schulen in Tübingen besuchen auch SchülerInnen aus Familien mit geringem Einkommen, die in umliegenden Gemeinden wohnen. Diese Kinder müssen den nicht subventionierten Preis für ein Schulmittagsessen zahlen. Sie sind zudem noch mehr als Tübinger Kinder auf die Schulverpflegung angewiesen. Hier liegt eine Ungerechtigkeit vor. Die Stadt Tübingen kann aber nicht die Kosten für die Schulverpflegung von Kindern aus anderen Gemeinden übernehmen. Deshalb ist die landkreisweite Einführung einer Familienkarte sinnvoll, die sich an dem Modell der Tübinger Bonus-Karte orientiert. Ersatzweise müssen die Wohnortgemeinden die entsprechende finanzielle Unterstützung leisten.
Für die SPD-Fraktion
Dr. Martin Rosemann, Andrea Le Lan