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ANTRÄGE

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Antrag der SPD-Fraktion vom 30.03. 2019

Der Feuerwehrbedarfsplan wird fortgeschrieben. Dabei ist insbesondere die Zukunft der Feuerwehrhäuser in den Teilorten zu berücksichtigen.

Begründung:
Der Feuerwehrbedarfsplan ist bald zehn Jahre alt. Der Beschluss von 2012 zum
Feuerwehrhaus Lustnau wurde über viele Jahre nicht umgesetzt.Die Feuerwehrab-teilungen benötigen Klarheit, wie die weitere Entwicklung aussieht. Dabei ist zu beachten, dass einige Feuerwehrhäuser nicht mehr den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und heutigen Erfordernissen entsprechen, weil sie z.B. ungenügend auf Feuerwehrfrauen ausgerichtet sind oder weil sie zusätzliche Aufgaben erfüllen müssen.

Für die SPD-Fraktion
Dorothea Kliche-Behnke

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ANTRÄGE

Betreuungsangebot für Schulkinder in den Sommerferien

Erweiterung des Waldheimangebots für Schulkinder und Einführung einer
Kinderspielstadt in den Sommerferien

Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03. 2019

Die Stadt sorgt für eine Erweiterung des ganztägigen Kinderbetreuungsangebots für
Schulkinder in den Sommerferien.

1. Sie nimmt Kontakt zu möglichen Trägern wie AWO, katholische
Gesamtkirchengemeinde, Familienbildungsstätte etc. auf mit dem Ziel, ein zweites
Angebot einer Stadtranderholung (Waldheim) zu etablieren. Sie unterstützt dieses
Ziel, indem sie selbst mögliche Standorte für ein solches Angebot prüft. Es ist
wünschenswert, dass die Stadtranderholung für Kinder auch nach dem
Grundschulalter angeboten wird und mindestens zweiwöchig (aber nicht wie das
Spatzennest zwingend dreiwöchig) buchbar ist. Falls sich kein freier Träger findet,
ist eine städtische Trägerschaft für eine Stadtranderholung in Erwägung zu
ziehen.

2. Die Stadt Tübingen richtet für die Sommerferien eine einwöchige Kinderspielstadt
ein. In die Erarbeitung des Konzepts wird das Bündnis für Familie, der
Jugendgemeinderat und die Erfahrung erfolgreicher Kommunen wie z.B.
Sindelfingen einbezogen.

Begründung:
Unsere Stadt und die Zahl unserer Kinder und Jugendlichen wächst erfreulicherweise.
Für das Freizeitangebot gilt das (noch) nicht in gleichem Maße. Das wollen wir ändern,
zumal die Zahl der Alleinerziehenden stark ansteigt, die für ihre Kinder in besonderem
Maße auf mehrwöchige Sommerferienangebote angewiesen sind.
Das umfangreichste und beliebteste Tagesbetreuungsangebot für Schulkinder in den
Sommerferien, das evangelische Spatzennest, bietet seit 60 Jahren jährlich fast 700
Kindern zwischen 5 und 15 Jahren ein niedrigschwelliges naturnahes Freizeitangebot für je drei Wochen. Aufgrund der steigenden Kinderzahl in unserer Stadt kommt das
Spatzennest seit einigen Jahren an seine Grenzen, so dass Tübinger Familien, die auf
eine mehrwöchige und ganztägige Betreuung angewiesen sind, aber z.B. in einem Teilort wohnen, abgelehnt werden müssen. Nach Rücksprache mit Vertretern der evangelischen Gesamtkirchengemeinde wäre das Spatzennest für die Entlastung durch ein weiteres Angebot dankbar.
Die städtische Ferienbetreuung an Tübinger Grundschulen (Französische Schule, WHO
und Lindenbrunnen) gilt nur für Kinder bis Ende der dritten Klasse.
Weitere Betreuungsangebote Tübinger Vereine dauern in der Regel maximal eine
Woche und sind teurer als klassische Waldheime.

In anderen Städten gibt es häufig eine Reihe an Waldheim-Angeboten verschiedener
kirchlicher und nicht-kirchlicher Träger zur Auswahl.

Einige Städte wie Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen, Rottenburg, Hechingen oder
Sindelfingen, aber auch die Gemeinde Ammerbuch bieten mittlerweile eine
„Kinderspielstadt“ mit verschiedenen Arbeitsprojekten, eigener Währung, Ratssitzungen, Behörden usw. an. Durch diese Angebote werden Kinder spielerisch an Demokratie und die Lebenswelt Erwachsener herangeführt und zur Übernahme von Verantwortung animiert.

Für die SPD-Fraktion
Dorothea Kliche-Behnke

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ANTRÄGE

Umgang mit Geflüchteten – Liste der Auffälligen?

 

Antrag: „Liste der Auffälligen“ – Vorbemerkung

Um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen, stellen wir klar:
Der folgende Antrag zielt nicht darauf ab, nachweislich straffällig gewordene Geflüchtete in Schutz zu nehmen oder deren Taten milder zu beurteilen. Straffällig gewordenen Geflüchtete werden, wie jede andere Person auch, strafrechtlich verfolgt und einem Gerichtsverfahren zugeführt.
Es geht in diesem Antrag um die Zukunft des Tübinger Integrationskonzeptes und um Legalität und Legitimität des neuen Kurses der Stadt Tübingen.
Für den Oberbürgermeister hat die Erstellung dieser Liste und der daraus resultierenden Konzentration der Betroffenen in der Anschlussunterkunft Europastraße den Charakter von reinem Verwaltungshandeln. Mit Blick auf die politische, rechtliche und soziale Dimension dieses Vorgangs sind massive Zweifel an der Richtigkeit dieser Einschätzung angebracht.

Unabhängig davon muss der Gemeinderat  aber in jedem Fall über das Geschehen als solches und dessen Konsequenzen sowohl für die unmittelbar Betroffenen wie auch für das Verhältnis zwischen ehrenamtlichen Unterstützer*innen und den Betroffenen einerseits, den ehrenamtlich Tätigen und der Verwaltung andererseits informiert werden und darüber auch in einem angemessenen Rahmen diskutieren können.

Die SPD-Fraktion stellt deshalb den folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung berichtet baldmöglichst zum Thema Umgang mit den Geflüchteten, die seit dem 1. Januar 2019 auf der ‚Liste der Auffälligen‘ (vgl. Presse-Berichterstattung vom 29. und 30.1.19) erfasst worden sind und in der Folge in der Anschlussunterkunft Europastraße zusammengezogen werden (sollen).

Dieser vom Oberbürgermeister als Verwaltungshandeln eingestufte Vorgang wirft eine Reihe von wichtigen Fragen auf. Insbesondere soll Stellung genommen werden

a ) zu Fragen des Datenschutzes  bzw. der Weitergabe und des Austausches von Daten unter verschiedenen Behörden einschließlich der Stadtverwaltung;

b) zur Definition des Begriffs „Auffälligkeit“ in diesem Zusammenhang, z.B. zur Frage, ob es sich um tatsächlich begangene Straftaten, die richterlich abgeurteilt wurden oder um vermutete Delikte handelt;

c) zur Einbindung der zuständigen Fachabteilung „Hilfe für Geflüchtete“  in die Entscheidung(sfindung) der Verwaltungsspitze und zur Beteiligung der Ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, etwa dem Unterstützerkreis Europastraße

d) zur Abwägung des „Pro und Contra“ dieser Entscheidung bzw. der Auswirkungen dieser neuen Verfahrensweise auf das Integrationskonzept der Stadt durch die Verwaltung.

Die hier gestellten Fragen sind in deutlich detaillierterer Form im Schreiben des Sprecherrates der „Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen/Netzwerk der ehrenamtlichen Unterstützerkreise“ zu finden, das den Fraktionen am 28.2.19 zugegangen ist.

Die Verwaltung wird gebeten, in ihrem Bericht auch diesen Fragenkatalog so präzise wie möglich abzuarbeiten.

Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack

Antrag vom 11.03. 2019

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Eigene Ampeln für den Radverkehr

Antrag  der SPD Fraktion  vom 10. März 2019                             

Mit dem Bau der Radbrücke über die Steinlach wird bei der Querung der Bismarckstraße eine eigene Ampel für den Radverkehr unabhängig von der Fußgängerampel mit längerer Grünphase eingerichtet.

Die Einrichtung einer eigenen Ampelschaltung für den Radverkehr wird auch an weiteren Radwegequerungen geprüft und ggf. eingerichtet, bspw. bei der Querung der Depotstaße entlang der  Reutlingerstraße und der Querung der Poststraße an der Steinlachunterführung.

Begründung:
An den o. g. Querungen besteht für die Fußgänger und Radfahrer eine gemeinsame Ampelschaltung, die sich naturgemäß am langsameren Verkehrsteilnehmer, sprich dem Fußgänger, orientiert. So schaltet die Fußgänger/Rad-Ampel an der Bismarckstraße bereits lange vor der Autoampel auf Rot. Das führt dazu, dass Radfahrer, die auf der Fahrbahn mitfahren, noch einige Zeit Grün haben, während Radfahrer auf dem freigegeben Gehweg schon anhalten müssen, obwohl die benötigte Zeit zur  Querung der Straße vergleichbar ist. Eine ähnliche Situation besteht an der Depotstraße.
Auch an der Steinlachunterführung bzw. in der Karlstraße schaltet die gemeinsame Ampel für Fußgänger und Radfahrer für Radfahrer unnötig früh auf Rot. Hier besteht aufgrund des hohen Aufkommens an Radfahrern eine besondere  Relevanz.

Vorbilder für solche spezielle Radampeln gibt es in anderen Städten, bspw. In Göttingen.

Dr. Martin Sökler
SPD-Fraktion

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Besichtigung der Bundesgartenschau in Heilbronn

Antrag der SPD-Fraktion vom 9. März 2019

Die Stadtverwaltung organisiert im Sommer 2019 einen Ausflug zur Bundesgartenschau nach Heilbronn, an dem Mitglieder der Verwaltung, des „alten“ und des „neuen“ Gemeinderates teilnehmen. Ziel der Besichtigung des Gartenschau-Geländes ist nicht nur, Ideen für die Ausrichtung einer zeitgemäßen
(Landes-) Gartenschau zu bekommen, sondern auch das neue Stadtquartier in Augenschein zu nehmen und sich dessen planerische und bauliche Konzeption erläutern zu lassen.

Begründung:
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zur Bewerbung für eine Landesgartenschau in den 2030er Jahren sollten Verwaltung und Gemeinderat die Möglichkeit nutzen, die so nahe gelegene Bundesgartenschau in Heilbronn gemeinsam zu besuchen. Für ausgeschiedene, bleibende und neue Mitglieder des Tübinger Gemeinderates ergibt sich durch diese Exkursion auch die Möglichkeit, das Nützliche mit dem Angenehmen (und Angemessenen im Sinne der Verabschiedung von ausgeschiedenen Gemeinderät*innen) zu verbinden.

Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack