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ANTRÄGE

Umgang mit Geflüchteten – Liste der Auffälligen?

 

Antrag: „Liste der Auffälligen“ – Vorbemerkung

Um Missverständnissen von vornherein vorzubeugen, stellen wir klar:
Der folgende Antrag zielt nicht darauf ab, nachweislich straffällig gewordene Geflüchtete in Schutz zu nehmen oder deren Taten milder zu beurteilen. Straffällig gewordenen Geflüchtete werden, wie jede andere Person auch, strafrechtlich verfolgt und einem Gerichtsverfahren zugeführt.
Es geht in diesem Antrag um die Zukunft des Tübinger Integrationskonzeptes und um Legalität und Legitimität des neuen Kurses der Stadt Tübingen.
Für den Oberbürgermeister hat die Erstellung dieser Liste und der daraus resultierenden Konzentration der Betroffenen in der Anschlussunterkunft Europastraße den Charakter von reinem Verwaltungshandeln. Mit Blick auf die politische, rechtliche und soziale Dimension dieses Vorgangs sind massive Zweifel an der Richtigkeit dieser Einschätzung angebracht.

Unabhängig davon muss der Gemeinderat  aber in jedem Fall über das Geschehen als solches und dessen Konsequenzen sowohl für die unmittelbar Betroffenen wie auch für das Verhältnis zwischen ehrenamtlichen Unterstützer*innen und den Betroffenen einerseits, den ehrenamtlich Tätigen und der Verwaltung andererseits informiert werden und darüber auch in einem angemessenen Rahmen diskutieren können.

Die SPD-Fraktion stellt deshalb den folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung berichtet baldmöglichst zum Thema Umgang mit den Geflüchteten, die seit dem 1. Januar 2019 auf der ‚Liste der Auffälligen‘ (vgl. Presse-Berichterstattung vom 29. und 30.1.19) erfasst worden sind und in der Folge in der Anschlussunterkunft Europastraße zusammengezogen werden (sollen).

Dieser vom Oberbürgermeister als Verwaltungshandeln eingestufte Vorgang wirft eine Reihe von wichtigen Fragen auf. Insbesondere soll Stellung genommen werden

a ) zu Fragen des Datenschutzes  bzw. der Weitergabe und des Austausches von Daten unter verschiedenen Behörden einschließlich der Stadtverwaltung;

b) zur Definition des Begriffs „Auffälligkeit“ in diesem Zusammenhang, z.B. zur Frage, ob es sich um tatsächlich begangene Straftaten, die richterlich abgeurteilt wurden oder um vermutete Delikte handelt;

c) zur Einbindung der zuständigen Fachabteilung „Hilfe für Geflüchtete“  in die Entscheidung(sfindung) der Verwaltungsspitze und zur Beteiligung der Ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, etwa dem Unterstützerkreis Europastraße

d) zur Abwägung des „Pro und Contra“ dieser Entscheidung bzw. der Auswirkungen dieser neuen Verfahrensweise auf das Integrationskonzept der Stadt durch die Verwaltung.

Die hier gestellten Fragen sind in deutlich detaillierterer Form im Schreiben des Sprecherrates der „Flüchtlingshilfen Kreis Tübingen/Netzwerk der ehrenamtlichen Unterstützerkreise“ zu finden, das den Fraktionen am 28.2.19 zugegangen ist.

Die Verwaltung wird gebeten, in ihrem Bericht auch diesen Fragenkatalog so präzise wie möglich abzuarbeiten.

Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack

Antrag vom 11.03. 2019