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AKTUELLES LESERBRIEFE

Zur Diskussion um das Verteilen von Masken an Bürger*innen über 65

Leserbrief im Schwäbischen Tagblatt vom 21. April 2020

Die Versendung eines Informationsbriefes inklusive einer Schutzmaske der Firma Rösch an alle Tübinger Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre ist ein beherrschendes Leserbriefthema. Die Empörung ist groß, positive Reaktionen sind nicht presseöffentlich. Diejenigen, die sich zu Wort melden, fühlen sich diskriminiert. Die Frage, ob die Ausgabe von 100 000 Euro für diese städtische Initiative gerechtfertigt war, wird laut. Ich melde mich für die SPD-Fraktion zu Wort.

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es stimmt, dass das Tragen von Schutzmasken mehr die anderen als uns selber schützt. Eigentlich sollte Maskenpflicht für alle gelten. Versendung von Masken an alle wäre aber finanziell für die Stadt nicht machbar gewesen. Für uns hat folgende Überlegung den Ausschlag gegeben: Es ist gut, wenn Menschen, die über 65 Jahre alt sind, im Besitz einer solchen Maske sind! Warum? Weil die angekündigten Lockerungen der vielfältigen Beschränkungen unseres Alltagslebens schon bald eine Maskenpflicht nach sich ziehen werden, im öffentlichen Nahverkehr, in Supermärkten, in Einzelhandelsgeschäften und Arztpraxen. In der Apotheke um die Ecke ist die Maske nicht unbedingt verfügbar. Bei weitem nicht alle Menschen über 65 sind mit Computern oder Smartphones ausgestattet und im Online-Bestellen firm. Wir haben mehrheitlich für die Versendung einer Maske gestimmt, damit auch ältere Menschen jederzeit handlungsfähig bleiben und ihre notwendigen Erledigungen machen können.

Gundula Schäfer-Vogel

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ANTRÄGE

Einführung der Verpackungssteuer verschieben

Antrag der SPD-Fraktion vom 08. April 2020:

Die Einführung der Verpackungssteuer wird um 1 Jahr, also auf Januar 2022 verschoben.

Begründung:

Durch die Schließung wegen der Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation von Restaurants, Pizzaherstellern, sowie Vereinsheimen u.ä., drastisch verschlechtert. Viele, die vor allem durch Mitnahmegerichte Einnahmen generieren können, werden nun besonders hart getroffen. Wenn diese Krise vorbei sein wird, werden diese Unternehmen zunächst mit dem Wiederaufbau der Kundschaft und der Konsolidierung ihrer Geschäfte befasst sein. Viele werden dazuhin von Krediten gedrückt werden. Wichtig ist uns auch, dass sie es sich leisten können, ihre Mitarbeiter wieder voll zu beschäftigen und gekündigte Mitarbeiter wiedereinzustellen. 

Unter diesen Umständen scheint es uns geboten, die Einführung der Verpackungssteuer etwas zu verschieben, um den Unternehmen eine Erholungsphase zuzugestehen. Deshalb beantragen wir die Verschiebung um 1 Jahr.

Für die SPD-Fraktion:
Gundula Schäfer-Vogel

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ANTRÄGE

Verpackungssteuer sozialverträglich!

Antrag der SPD-Fraktion vom 20. Januar 2020:

Antrag auf Änderung des überarbeiteten Satzungstextes zur Erhebungen einer Verpackungssteuer in Tübingen (Vorlage 241f):

§ 4 Steuersatz und Bemessungsgrundlage wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt:

Der Steuersatz pro Einzelmahlzeit wird auf maximal 1,50 EUR begrenzt. 

Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt die Überarbeitung der Satzung, hält aber die beantragte inhaltliche Ergänzung für geboten, um die Steuer sozialverträglich zu gestalten. 

Aus dem auf Antrag der SPD-Fraktion eingeholten Rechtsgutachten ergibt sich, dass keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen die Einführung eines Höchstsatzes pro Essensgang bestehen.

Der Einführung eines Höchststeuersatzes ist ein Instrument, um die Sozialverträglichkeit im Einzelfall zu gewährleisten. Wenn sich ein Essen aus mehreren kleinen Produkten zusammensetzt, die notwendig einzeln zu verpacken sind, kann sich die für eine Mahlzeit anfallende Steuer schnell auf einen Betrag zwischen 2,- und 3,- EUR aufaddieren. Dies stellt sich in Bezug auf eine Einzelmahlzeit um eine unverhältnismäßige Verteuerung dar, die auch den Absatz für betroffene Unternehmen empfindlich beeinträchtigen dürfte. Im Übrigen fällt bei mehreren kleineren Verpackungen von Einzelkomponenten in der Regel sogar weniger Müll an, als wenn große, kompakte Verpackungen angeboten werden, die ggf. mehrere Produktkomponenten enthalten können.  

Die im Gutachten geäußerten Bedenken betreffend die Praktikabilität überzeugen nicht. De facto ist die Angebotspalette in den meisten Betrieben, die „to-go“-Artikel anbieten, sehr begrenzt. Die Auswahlmöglichkeiten der Konsumenten und die Möglichkeiten, verschiedene Essenkomponenten zu kombinieren, sind überschaubar. Daher ist davon auszugehen, dass sich in der Verkaufspraxis schnell herausstellt, für welche der möglichen Produktkombinationen der Höchstsatz greift. Worin der besondere Aufwand für die Verwaltung bei der Abrechnung bestehen sollte, wurde nicht ersichtlich. Er sollte im Interesse der sozialverträglichen Gestaltung der Steuersätze in Kauf genommen werden. 

Für die SPD-Fraktion:
Gundula Schäfer-Vogel

Dazu der Bericht des Tagblatts vom 25.01.2020.

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MITTWOCHSPALTEN

Umwelt- und Klimaschutz sozialverträglich

Seit der neu gewählte Gemeinderat zusammengetreten ist, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die SPD die dynamische – manch einem zu dynamische – Stadtentwicklung kritisch, aber konstruktiv begleitet. Mit breiter Mehrheit hat der Rat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, dass Tübingen bis 2030 klimaneutral werden soll. Der Weg ist weit, und erste wichtige Schritte in die richtige Richtung beginnen, in den Alltag der Menschen spürbar einzugreifen. Umso wichtiger ist es, die Bürgerschaft mitzunehmen. Wirtschaftlich oder in Belangen der persönlichen Lebensgestaltung betroffen, suchen die Menschen zu Recht nach Fürsprechern ihrer Interessen. Zur Erinnerung: Vor der Sommerpause hat unser Oberbürgermeister einen Antrag der AL / Grünen als Steilvorlage genommen, um in einer Überrumpelungsaktion im Rat die vorläufige Sperrung der Mühlstraße für den Autoverkehr auf den Weg zu bringen. Gemeinsam mit anderen Überrumpelten konnte eine Sondersitzung des Klimaschutzausschusses durchgesetzt werden. Das Ergebnis: Ein weithin begrüßter besserer Bustakt auf den Österberg und vor allem eine gesteigerte Sensibilität für die Verkehrsbelastung der Menschen in der Weststadt und in Lustnau. Die endgültige Sperrung soll mit dem Vorrang des Radverkehrs und des ÖPNV in der Innenstadt Ernst machen. Die SPD hält dies für richtig. Die Verkehrswende wird aber nur gelingen, wenn verschiedene Bausteine sinnvoll zusammengefügt werden. Dazu gehört ein echtes Radverkehrskonzept – im Zusammenhang mit der Mühlstraße zum Beispiel die Fortsetzung einer Radspur in die Wilhelmstraße. Zu diesen Fragen können Sie sich im Februar in der Befragung mit der Bürger-App äußern! Die SPD ist zuversichtlich, dass die Verwaltung fachlich engagiert und auf hohem Niveau zeitnah sachdienliche Vorschläge unterbreiten wird.

Auch die Verpackungssteuer als Instrument der Müllvermeidung und Finanzierung der Abfallentsorgung wollte der OB zügig durch den Rat peitschen. Hier konnte die SPD im Rat eine breite Mehrheit für die Einholung eines Rechtsgutachtens gewinnen, damit mit fachlicher Expertise der Satzungstext für den Fall gerichtlicher Überprüfung ertüchtigt werden kann und die Steuer in ihren finanziellen Auswirkungen auf Konsumenten und betroffene Betriebe sozialverträglich ausgestaltet wird. Die SPD wird darauf dringen, dass beiden Gruppen als Alternative ein Mehrweg-Geschirrsystem baldmöglichst zur Verfügung steht.

Gundula Schäfer-Vogel

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ANTRÄGE

Verpackungssteuer: rechtssicher und sozialverträglich

Antrag der SPD-Fraktion vom 09. Oktober 2019

  1. Der Beschluss über die Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage 241/2019 unter Berücksichtigung der Vorlage 241a/2019 wird zum Zwecke der Überarbeitung durch die Verwaltung vertagt. 
  2. Die Verwaltung überarbeitet § 4 der Satzung. Anzustreben ist eine Vereinfachung durch Pauschalierung und die Gewährleistung der Sozialverträglichkeit durch Einführung eines Höchstsatzes. 
  3. Die Verwaltung überarbeitet § 3 der Satzung. Ausnahmen sollen allein aus hygienerechtlichen Gründen eingeräumt werden, insbesondere für medizinische Einrichtungen und Seniorenheime.
  4. Die Stadt arbeitet mit Nachdruck daran, dass in den Tübinger Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen ausschließlich Mehrweggeschirrsysteme zum Einsatz kommen. Angestrebt wird, dass die Umstellung parallel zum Inkrafttreten der Satzung erfolgt. 
  5. Die Stadt arbeitet mit Nachdruck an einem praktikablen Mehrwegsystem für Geschirr analog dem Recup-System. Angestrebt wird, dass es parallel zum Inkrafttreten der Satzung für den roll-out in interessierten Tübinger Betriebe bereit ist.
  6. Der Gemeinderat bewilligt 30.000,- EUR für Rechtsberatung zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Satzungstextes. Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Satzung dem Gemeinderat zuzuleiten, sobald die Ergebnisse der Rechtsberatung vorliegen.

Begründung:

Die Verpackungssteuer ist ein geeignetes Instrument zur Finanzierung der Abfallbeseitigung mit ausgeprägter Lenkungsfunktion. Das Problem der Vermüllung des öffentlichen Raums im Stadtgebiet ist bekannt und evident. Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Eindämmung der Verwendung von Einweggeschirr sind im Interesse des Klimaschutzes von höchster Dringlichkeit. 

Ein bundesrechtliches Verbot von Plastikgeschirr sollte in Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot vom Verkauf für Einweg Kunststoffartikel möglichst zeitnah umgesetzt werden. Die Verpackungssteuer bleibt aber auch bei einer zeitnahen Umsetzung der EU-Richtlinie sinnvoll. Sie wirkt schneller und reicht weiter, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie befördert vor allem die Umstellung von Einweggeschirr auf recycelbare Rohstoffe und dient insoweit gerade nicht der Abfallvermeidung, anders als die Verpackungssteuer dank ihrer Lenkungsfunktion. Diese wird daher auch nicht nach Umsetzung der EU-Richtlinie obsolet.

Dieser Antrag soll gewährleisten, dass die Tübinger Verpackungssteuer ein nachahmenswertes Erfolgsmodell wird. Die zuletzt von der Verwaltung vorgelegte Fassung bedarf der Überarbeitung, damit sie juristischer Überprüfung stand hält. Deswegen beantragt die SPD die Vertagung der Beschlussfassung. 

Die SPD fordert eine Pauschalierung bei der Besteuerung, um die Erhebung der Steuer beim Verkauf zu vereinfachen. Es erscheint sinnvoll die Ausgabe von Besteck pauschal zu besteuern, um zu vermeiden, dass bei jedem Verkaufsakt abgefragt werden muss, ob z.B. nur eine Gabel, oder Gabel und Messer oder noch ein Piekser für Pommes-Frites mitgenommen wird. Es ist zu prüfen, ob eine ähnliche Pauschalierung sinnvoll ist, wenn ein Essen, wie etwa bei Mac Donalds, mehrere Komponenten umfasst. 

Um die Sozialverträglichkeit der Besteuerung für die Konsumenten zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Besteuerung im Einzelfall für Unternehmer erdrosselnde Wirkung hat, sind Höchstsätze pro Einzelessen festzulegen. Der Höchstsatz sollte 2,00 EUR, besser 1,50 EUR nicht überschreiten. 

Die Einführung von Ausnahmetatbeständen soll nur aus hygienischen Gründen erfolgen. Dies scheint unverzichtbar und dient gleichzeitig der Beachtung des Gleichheitsgebots aus Art. 3 GG. Die Einführung von Ausnahmen für weitere „soziale“ Einrichtungen ist verfassungsrechtlich heikel, weil deren Situation mancher innerbetrieblichen Situation vergleichbar ist und eine Begründung der Privilegierungen erschwert oder verunmöglicht.

Die Stadtverwaltung hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses mitgeteilt, dass der Anbieter eines Mehrweggeschirrs gefunden sei. Die Verwaltung wird aufgefordert, dieses System in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen städtischen sozialen Einrichtungen möglichst bis zum Inkrafttreten der Satzung einzuführen, auch damit die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht wird. Die Stadtverwaltung wird weiter aufgefordert, die Einführung dieses Mehrweggeschirrsystems im ganzen Stadtgebiet so weit vorzubereiten, dass Betriebe, die mit Einführung der Verpackungssteuer diese zu entrichten hätten, sich für die Einführung des Mehrwegsystems entscheiden können, um sich so der Besteuerung zu entziehen. 

Ziel unseres Handelns ist der Erlass einer Satzung, die einer juristischen Überprüfung standhält. Die Einholung von externem Rechtsrat ist ein Gebot der Klugheit, um Waffengleichheit mit den Gegnern der Verpackungssteuer herzustellen, die mit großer Wahrscheinlichkeit den Rechtsweg beschreiten werden, um die Unwirksamkeit der Satzung feststellen zu lassen.

Für die SPD-Fraktion

Gundula Schäfer-Vogel

Dazu der Bericht des Tagblatts vom 10. Oktober 2019 und des SWR vom 11. Oktober 2019.