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ANTRÄGE

Rauchen auf dem Freibadgelände

Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2005

Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass für das Gelände des Tübinger Freibads ein allgemeines Rauchverbot erlassen und durchgesetzt wird.
In einem geeigneten Bezirk des Geländes wäre eine Raucherzone einzurichten.

Begründung:
Der SPD-Fraktion liegt es fern, ein rigoroses Rauchverbot für alle öffentlichen Räume zu verlangen.

Das Freibad ist zwar ein Ort des Freizeitvergnügens aber auch ein Ort des (Schul-) Sports und der Gesundheitsvorsorge. Es wird vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht. Dem schlechten Beispiel des Rauchens sollte dieser Nutzerkreis hier sowenig ausgesetzt werden, wie in Hallenbädern und Sporthallen.

Ausgesprochen unschön und unhygienisch ist vor allem, dass an manchen Tagen das Gelände von Zigarettenkippen übersäht ist, auch dort, wo kleine Kinder auf den Liegewiesen und anderen Freiflächen spielen.

(KtW)