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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen an die Stadtverwaltung

Frage für die Fragestunde des Gemeinderates mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

vorab

1. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Katastrophenplan?

2. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Hitzeaktionsplan?

– Wenn nein: gedenkt die Verwaltung einen solchen Plan auf den Weg zu bringen?

3. Wie steht es aktuell mit der Anzahl bzw. der Funktionsfähigkeit von Sirenen als Warnmöglichkeit für die Bevölkerung? – Wie schätzt die Verwaltung die Kenntnis

der Tübinger Bevölkerung bezüglich der von Sirenen übermittelten Warnsignalen ein?

Begründung:

Der Katastrophenschutz als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr obliegt den Ländern. Die Kommunen sind als untere Katastrophenschutzbehörde für den Schutz bei größeren Unglücksfällen und Katastrophen verantwortlich.
Die Flut von Ahrweiler vor einem Jahr, aber auch frühere Hochwasserereignisse und Starkregen- oder Hagelunwetter in Tübingen haben gezeigt, welche Bedeutung ein gut funktionierender Katastrophenschutz hat. Wir sind der Überzeugung, dass Tübingen sich hier strukturell gut aufstellen muss.

Es kommt zu häufigeren und längeren Hitzeperioden, auf die sich auch die Stadt Tübingen einstellen muss. Hitze ist für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko. Bereits vor Jahren hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass Stadtverwaltungen kurz- und mittelfristige Maßnahmen in Hitzeaktionsplänen festlegen. Wir denken dabei an kühle Räume, Wasserstellen, Verschattungen oder Kommunikation.

Nach 1990 wurden überall im Bundesgebiet Sirenenanlagen abgebaut, die aber unter den aktuellen Bedrohungslagen wieder nützlich werden könnten. Von daher ist zu fragen, wie die konkrete Situation in Tübingen sich darstellt.