Antrag der SPD-Fraktion vom 12. August 2019Â Â Â Â
Am 02.09. 2019 findet eine außerordentliche Sitzung des neu gegründeten Klimaschutz-Ausschusses statt. In dieser Sitzung werden Zeitpunkt und Dauer, Begleitumstände und Folgen einer versuchsweisen Sperrung der Mühlstraße für den von der Karlstraße her kommenden MIV zugunsten einer Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr diskutiert.
Da eine Sperrung der Mühlstraße für den Individualverkehr zunächst zu einer Verlagerung des Autoverkehrs in die Weststadt und durch Lustnau führt und damit zu einer noch größeren Belastung für die dort betroffenen Anwohner*innen und zu einem höheren CO²-Ausstoß, werden im Rahmen dieser Sitzung die Ortbeiräte Lustnau und West (alternativ eine Vertretung der BI Weststadt) mit ihren Stellungnahmen angehört; ebenso eine Vertretung der Interessen der Radfahrenden in Tübingen.
Im Rahmen dieser Sitzung gibt die Verwaltung zumindest im Groben darüber Auskunft, wie sie sich den Prozess weg von einzelnen Veränderungen hin zu einer generellen Verbesserung für die Attraktivität des Radfahrens und insbesondere der Sicherheit für die Radfahrenden im Stadtgebiet vorstellt.
Begründung:
Beteiligung in der Frage der Bekämpfung des Klimawandels – hier konkreter: der Senkung des CO² Ausstoßes – sei Zeitverlust, hat OB Palmer zur Rechtfertigung seines Vorgehens bezüglich einer versuchsweisen Sperrung der Mühlstraße für den MIV gegenüber der Presse geäußert, die er ohne die Beteiligung  des Gemeinderates und anderer Gremien auf den Antrag von AL/Grüne hin sofort umsetzen will.
Ob Beteiligung Zeitverlust oder ob nicht vielmehr eine durch breite Beteiligung legitimierte Entscheidungsfindung eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung von essentiellen Veränderungen im Bereich des Verkehrs, der Nutzung von Energie und des Wohnens ist, um nur einige Themen für kommunalen Klimaschutz zu nennen, muss ebenso hinterfragt werden wie die Sinnhaftigkeit der angekündigten versuchsweisen Sperrung. Diese Sinnhaftigkeit könnte z.B. auch wesentlich davon abhängen, wie intensiv gleichzeitig Daten erhoben und wie die Einhaltung der Sperrung kontrolliert wird. All dies muss auch im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Tübinger Bürger*innen offen diskutiert werden. Auf diese Weise wird u.E. mehr für den Radverkehr erreicht als durch den formalen Verweis auf die Kompetenzen eines Oberbürgermeisters im Sinne des Verwaltungshandelns.
Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack
Dazu der Bericht des Tagblatts vom 14.08. 2019