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AKTUELLES

Gefahrenstelle für Kinder im Botanischen Garten

Fragen an die Verwaltung; Fragestunde der Gemeinderatssitzung am 8.5. 2017

Vor Kurzem wurde ein Kind vor dem Spielplatz im Botanischen Garten von einem Fahr-
radfahrer angefahren. (Das Tagblatt berichtete.)
An dieser Stelle gilt ein Fahrverbot für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, das offen-
sichtlich von einer großen Zahl nicht beachtet wird. Uns berichten immer wieder Eltern
kleiner Kinder von gefährlichen Situationen auf dem Weg, weil Kinder vom direkt angren-
zenden und von vielen Familien gern genutzten Spielplatz oder aus den Büschen auf den
entsprechenden Weg rennen und nur knapp Fahrradfahrerinnen oder –Fahrern auswei-
chen können.

Wir bitten aus diesen Gründen die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind weitere Unfälle an dieser Stelle bekannt?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Situation und das Risiko insbesondere für Kinder
ein?
3. Was gedenkt die Verwaltung zur Einhaltung des Fahrradfahrverbots zu tun?
4. Gibt es an dieser Stelle Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei, die
sich ja regelmäßig im Botanischen Garten aufhält?
5. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, den Zugang zum Weg für Fahrrad-
fahrerinnen und Fahrradfahrer durch eine Umlaufsperre deutlich zu erschweren?
Wie sind dafür die rechtlichen Bedingungen und die finanziellen Auswirkungen zu
bewerten?
6. Sieht die Verwaltung weitere Instrumente, um die Durchsetzung des Radfahrver-
bots zu gewährleisten?

Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES

Mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Kitas und Schulmensen

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet zeitnah (spätestens nach der Sommerpause) zu folgenden Fragen:

1.Welche Entlastung der Erzieher/innen in den städtischen Kitas wäre durch den Einsatz von mehr Personal für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten – verbunden mit der vermehrten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – zu erwarten?

2.Welche Ergebnisse hatten die nach dem Beschluss des GR zur Neuvergabe des Caterings in den Grund- und weiterführenden Schulen zwischen Verwaltung und den beauftragten Cateringunternehmen geführten Gespräche bezüglich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in den Mensen (vgl. SPD-Antrag 24a/2016 sowie Beschlussantrag 24b/2106)?

3. Welche Chancen sieht die Verwaltung, in diesem auch für die Gruppe von z.B. Menschen mit Lernschwierigkeiten durchaus geeigneten Beschäftigungsfeld den Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung stärker einzulösen als bisher geschehen?

Begründung:
Durch die Unterzeichnung des Handlungskonzepts Barrierefreie Stadt Tübingen hat sich die Stadt eine Selbstverpflichtung zur Schaffung der Voraussetzungen für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen auferlegt, die sowohl in Bezug auf die Stadt als Arbeitgeberin wie auch in Bezug auf die Inklusionsbemühungen durch Dritte gilt. Die Teilhabe am Arbeitsleben ist nach wie
vor sehr schwer zu erreichen. Es ist aber zu hoffen, dass sich die Situation des oben angesprochenen Personenkreises u.a. auch durch die im Bundesteilhabegesetz neu geschaffenen Möglichkeiten verbessern lässt. Gerade in den oben genannten Beschäftigungsfeldern kann, wie hinlänglich bekannt, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durchaus eine win-win-Situation für alle Beteiligten darstellen.
Deswegen ist es das Anliegen der SPD-Fraktion, mit dem hier geforderten Bericht die Grundlage für eine neue Initiative in diesem Bereich zu schaffen.

Ingeborg Höhne-Mack
SPD-Fraktion

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AKTUELLES

Die Elektromobilität effektiv fördern

Frage für die Fragestunde des Gemeinderates am 8.5.17

Das Thema Elektromobilität gewinnt zwar zunehmend an öffentlicher Aufmerksamkeit, kommt aber de facto (man vergleiche die mangelnde Akzeptanz des vom Bund aufgelegten Programms zur Förderung von E-Autos und Hybridfahrzeugen) kaum voran. Dies liegt zweifellos an den noch immer höheren Kosten von E-Autos verglichen mit den meisten konventionellen Fahrzeugen, aber auch an deren nach wie vor beschränkter Fahrleistung/Reichweite aufgrund der beschränkten Batteriekapazitäten. Die Autoindustrie hat zwar mittlerweile begriffen, dass man für künftige Wettbewerbsfähigkeit bei diesem Thema dringend voran kommen muss, es bleibt aber auch dann die Frage, wo die Batterien von E-Autos überhaupt aufgeladen werden können. Der normale Elektroanschluss in den privaten Haushalten reicht nämlich in Mehrfamilienhäusern von der Kapazität her nicht aus, um ein entladenes Elektrofahrzeug in einer überschaubaren Zeit voll aufzuladen. Beispiel: Ein Opel Ampera-E (Batteriekapazität 60kWh) benötigt eine
Ladebox mit 11kW Leistung, um in weniger als 6 Stunden voll aufzuladen. In einem Mehrfamilienhaus gibt der Hausanschluss eine solche Leistung, insbesondere wenn mehrere Elektroautos vorhanden sind, nicht her. An einer 10A Haushaltssteckdose würde die Ladezeit im genannten Beispiel nicht praxistaugliche 26 Stunden betragen.

Und hier kommen die Kommunen ins Spiel. Denn ohne in akzeptabler Entfernung erreichbare Ladestationen wird der Umstieg auf E-Mobilität bei der Tübinger Bevölkerung, allem Umweltbewusstsein zum Trotz, nicht zu bewerkstelligen sein.

An die Stadtverwaltung richte ich deshalb folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass es außer der Ladestation bei den Stadtwerken und im Parkhaus Metropol derzeit keine andere öffentlich zugängliche Lademöglichkeit für E-Autos gibt? – Wie wollen die Stadtverwaltung bzw. die swt diesem Missstand begegnen? – Wie soll ein Konzept der Errichtung von öffentlichen Ladestationen in den einzelnen Stadtquartieren (schon bestehende und zukünftige) vorangetrieben werden, bis wann könnte
es umgesetzt werden?

2. Das verdichtete Bauen in Tübingen (vgl. z.B. die Situation im Baugebiet am „Alten Güterbahnhof“) geht einher mit der Herstellung von Tiefgaragen, die von privaten Investoren erstellt werden. Diese Investoren haben kein oder nur ein sehr beschränktes Interesse daran, durch Mehrkosten für die Ertüchtigung der Elektroanschlüsse bzw. die Bereitstellung von Ladestationen den Bau dieser Tiefgaragen zu verteuern. In der Folge haben ggfls. nur die Mieter/Eigentümer der Wohnungen überhaupt Zugang zu einer Ladestation, die Mieter/Eigentümer der von Baugruppen erstellten Wohnungen bleiben außen vor und wären wiederum auf öffentliche Ladestationen angewiesen.

Ist die Verwaltung sich dieser Problematik bewusst? – Wird die Verwaltung in künftigen Baugenehmigungen für größere Bauvorhaben die Investoren verpflichten ausreichende Kapazitäten an Ladestationen vorzuhalten? – Gedenkt sie die Errichtung von Ladestationen durch ein Förderprogramm zu erleichtern?

Ingeborg Höhne-Mack
SPD-Fraktion

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ANTRÄGE

Kostenfrei nutzbarer Nahverkehr

Antrag der SPD-Fraktion vom 20. April 2017
(Ergänzung zum Antrag 531/2015 „Kostenfrei nutzbarer Nahverkehr“)

  1. Die Variante eines teilweise kostenfreien und teilweise kostenreduzierten Nahverkehrs („SPD-Modell“) wird weiterverfolgt, beim geplanten Workshop diskutiert und als Modell für die Bürgerbefragung vorbereitet.Zur Gegenfinanzierung des geschätzten Finanzierungsbedarfs von 5,9 Millionen/Jahr  wird ein Maßnahmenmix vorgesehen:
  • Umschichtung aus dem Vermögenshaushalt von 2 Millionen/Jahr
  • Grundsteuererhöhung von 560 auf 620 Punkte: 1,9 Millionen/Jahr
  • Gewerbesteuererhöhung von 380 auf 390 Punkte: 2 Millionen/Jahr

Begründung:
Der erhebliche, im Vergleich zu ersten Abschätzungen noch größere Finanzierungsbedarf einer Umsetzung eines komplett kostenfrei nutzbaren Nahverkehrs für alle in einem Schritt von 14,5 Millionen €/Jahr überfordert die Stadtgesellschaft und begründet Akzeptanzprobleme. Auch mit  der „SPD-Variante werden wichtige soziale, verkehrliche  und ökologische Ziele z.T. ganz (Mobilität als soziale Frage), z.T. teilweise (ökologische und verkehrliche Ziele) erreicht. Die Finanzierung erscheint machbarer ohne einzelne zu überfordern.
Bewährt sich das Modell und stößt auf Akzeptanz ist in einem zweiten Schritt nach einigen Jahren eine Weiterentwicklung hin zu einem komplett kostenfreien Nahverkehr möglich.

Dr. Martin Sökler
SPD-Fraktion

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MITTWOCHSPALTEN

Eine gute Flächenplanung

Mittwochspalte der SPD-Fraktion vom 19. April 2017 

Die Aktualisierung des Flächennutzungsplans für Tübingen wird derzeit diskutiert. Für Wohnen und Gewerbe, für Mischgebiete und für Sonderflächen der Uni und des Klinikums sind Flächen auszuweisen, die die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten 20 Jahren steuern sollen. Richtigerweise hat Tübingen viele Jahre fast nur im Innenbereich neue Flächen entwickelt, die Konversionsflächen boten und bieten hierfür die wichtigsten Möglichkeiten. Mit dem Güterbahnhof ist derzeit jedoch die vorletzte größere Fläche im Bau. Nun gilt es noch, Wege zu finden, das Queck-Areal zu entwickeln.

Wie geht es dann weiter? Der Bedarf an Wohnraum ist groß, Tübingen ist attraktiv und teuer. Neuer Wohnungsbau ist deswegen dringend erforderlich, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Dabei brauchen wir geförderten und sozialen Wohnungsbau. Größere Wohnbauflächen kann es im Saiben geben, diese Chance sollte zeitnah genutzt werden.

Was Gewerbeflächen angeht, will die SPD so viel Flächen ausweisen, wie Vergrößerungen bereits ansässiger Betriebe sowie Ausgründungen aus Uni und Klinikum benötigen, aber auch nicht mehr. Wer diese Prämisse akzeptiert, muss rational abzuwägen, wo dies geschehen soll. Dieser Abwägung muss sich auch der Au-Brunnen stellen. Wer diese Fläche gleich ausschließt, richtet anderswo vielleicht einen größeren Schaden an.

Wir freuen uns, dass Uni und Klinikum sich dynamisch entwickeln. Das sollten wir nicht ausbremsen. Aber auch hier gilt: Zuerst wollen wir bestehende Flächen weiter verdichten, das schafft kurze Wege und schont die Natur. Auf längere Sicht werden aber begrenzte Flächenausweitungen notwendig werden. Wo und wieviel, gilt es auch hier abzuwägen.

Die SPD-Fraktion sieht also die Notwendigkeit eng begrenzter neuer Flächen, damit sich Tübingen in den nächsten Jahrzehnten weiter entwickeln kann. Informieren Sie sich auch bei den von der Stadt geplanten Einwohnerversammlungen und diskutieren Sie mit! Dann wird nach kontroverser, aber hoffentlich kompromissorientierter Diskussion und Abwägung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte im Gemeinderat zu entscheiden sein.

Dr.-Dirk-Eisenreich-2-150x150
Dr. Dirk Eisenreich

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ANTRÄGE

Den Flächenverbrauch eindämmen

Antrag der SPD-Fraktion vom 29. März 2017
Erweiterte Regelungen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Die Stadt Tübingen wird gegenüber dem Städtetag, dem Land Baden-Württemberg und dem Bund initiativ mit dem Ziel, auch bei der Ausweisung von Gewerbegebieten im Flächennutzungsplan eine verbindliche Abstimmung  in der Region/im Nachbarschaftsverband vergleichbar den Regelungen zu Wohnbauflächen und Mischgebieten vorzusehen.

Begründung:
Im Jahr 2015 nahmen die Siedlungs- und Verkehrsflächen in Baden-Württemberg um 5,2 ha/Tag entsprechend ca. 7 Fußballfeldern zu. Damit liegt der Flächenverbrauch ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre und ist auch im längerfristigen Verlauf nur gering rückläufig. Eine Fortschreibung des Status quo ist nicht zukunftsfähig. Damit würde in ca. 20 Jahren die Fläche des Bodensees zugebaut werden.
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Während bei Wohnbauflächen im Bereich des Nachbarschaftsverbandes nur eine vom Regierungspräsidium gedeckelte Fläche unter den Kommunen aufgeteilt werden kann, können Gewerbegebiete ohne verbindliche Absprache und ohne Deckelung von den einzelnen Kommunen im FNP angemeldet werden. Dies sollte geändert werden. Interkommunale Absprachen und die Entwicklung besserer Standards bei der  Flächenentwicklung und der intelligenten Nutzung würden so gefördert und der Flächenverbrauch gesenkt werden. Ein nicht regulierter Wettbewerb um größere, billigere und leichter verfügbare Gewerbeflächen kennt dagegen immer einen Verlierer: die Natur.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Martin Sökler