Kategorien
AKTUELLES

Turn- und Festhalle in Lustnau – Die SPD-Fraktion informiert sich

Das Thema bleibt auf der Tagesordnung: Lustnau braucht eine funktionstüchtige Halle!

Am 13. Februar 2015 hat sich die SPD Gemeinderatsfraktion die sanierungsbedürftige Turn- und Festhalle in Lustnau angesehen und sich von Albert Füger, dem Vorsitzenden des TSV Lustnau, über die zahlreichen Mängel informieren lassen.
Es wurde klar, dass eine grundlegende Sanierung geboten ist. Undichte Stellen im Dach auf der Ostseite, defekte, veraltete und nicht funktionsfähige Sanitäranlagen, kaum mehr benutzbare Umkleideräume, ein Sanierungsbedarf der eigentlich den Bau einer neuen Halle nahelegt. Ein Abriss und Hallenneubau hätte aber zur Folge, dass Lustnau auf mindestens 2 Jahre keine Halle für Schul- und Vereinssport hätte. Ein Neubau wäre allenfalls möglich, wenn auf dem Hartplatz westlich der Neuhaldenstraße eine neue Halle errichtet würde. So wäre ein Hallenbetrieb während der Bauphase gewährleistet. Ein Hartplatz, wie er jetzt besteht, könnte später am Standort der jetzigen Halle angelegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt diese Variante zu prüfen.
Eine andere Möglichkeit ist der Abriss des Eingangsbereiches und der ehemaligen Hausmeisterwohnung, um an dieser Stelle eine kleine Halle zu errichten. Diese Möglichkeit ließe den Hallenbetrieb während der Bauphase ebenfalls zu. Nach Fertigstellung einer solchen Halle und der zugeordneten Räumlichkeiten wäre dann die Sanierung der alten Halle an der Reihe.
Die SPD Fraktion hat sich von der Dringlichkeit der Sanierung überzeugt und unterstützt eine Sanierung oder auch einen Neubau. Eine Entscheidung über Varianten wird im Lichte der baurechtlichen Voraussetzungen und vor allem auch der Kosten zu fällen sein.

Kategorien
AKTUELLES

Die Mietpreisbremse greift

Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 26. Juni 2015

„Es kann nicht sein, dass eine anständige Mietwohnung ein Luxusgut ist.“ So Dr. Martin Sökler, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Tübinger Gemeinderat. „Tübingens Mietniveau ist bekanntermaßen hoch, da musste eine Bremse her“, fährt er fort. „Normalverdiener müssen in Tübingen eine bezahlbare Wohnung finden.“ Martin Sökler und seine Kollegin Hannah Tiesler sind froh, dass die grün-rote Landesregierung die Instrumente bereitstellt, Mietsteigerungen im Rahmen zu halten. Weil Tübingen einen sehr angespannten Wohnungsmarkt hat, erlaubt die neue Rechtslage, die am 1. Juli wirksam wird, Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu deckeln. Bisher waren es 20 Prozent.
Hannah Tiesler ergänzt: „Für Tübingen wird eine Bremse auch für Wiedervermietungen gelten müssen“. Nur noch maximal 10 Prozent sollen die Mieten nach den Absichten der Landesregierung über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Eine Regelung erhofft die SPD-Fraktion bis zum Herbst.
Beiden sind aber auch die kommunalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten wichtig. Die SPD-Fraktion unterstreiche ihre Forderung, in Neubaugebieten auf deren Entwicklung die Stadt Einfluss nehmen kann, Mindestquoten für den sozialen Wohnungsbau durchzusetzen.
Daneben sei es der Fraktion wichtig, Wohnprojekte nach dem Genossenschaftsmodell ebenso zu fördern wie das in Tübingen bewährte Bauen in Baugemeinschaften.

Kategorien
ANTRÄGE

Straßenbenennung – ein geregeltes Verfahren

Antrag der SPD-Frktion vom 19. Juni 2015

Ein geregeltes Verfahren bei der Benennung von Straßen u.a.

Die Verwaltung entwickelt ein Verfahren, das zukünftig bei Benennungen von Straßen, Plätzen, Treppen etc. Anwendung findet. Dies gilt sowohl bei anstehenden neuen Bau-gebieten als auch bei Einzelbenennungen oder Umbenennungen.
Zu denken ist dabei an eine Kommission, die jeweils hinzugezogen wird, oder an eine langfristig erarbeitete Liste von möglichen Personen, nach denen Straßen u.a. benannt werden können. Das Verfahren hat zugleich lokale Gegebenheiten und das Interesse zivilgesellschaftlicher Gruppen auf Mitsprache zu berücksichtigen.

Begründung:
Bei jeder Benennung einer Straße oder Ähnlichem stellen sich immer wieder neu ähnliche Fragen: Sind die Anwohnerinnen und Anwohner ausreichend einbezogen worden? Ist die Person, nach der eine Straße benannt werden soll, ausreichend geprüft worden? Welche alternativen Namensvorschläge gibt es? Wie können Namensvorschläge eingereicht werden? Welche Kriterien wurden bei der Benennung angelegt?
Es gibt derzeit kein systematisches und transparentes Verfahren bei Straßenbenennun-gen. Dies wollen wir ändern.

Für die SPD-Fraktion
Dorothea Kliche-Behnke

Kategorien
ANTRÄGE

Spracherwerb – Schlüssel für eine gelingende Integration

Antrag der SPD-Fraktion vom 19. Juni 2015

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit geeigneten freigemeinnützigen Trägern ein Angebot zum freiwilligen und kostenlosen Spracherwerb von Flüchtlingen zu entwi-ckeln. Insbesondere soll geprüft werden, ob es möglich ist, an geeigneten Orten zu bestimmten Öffnungszeiten frei zugängliche Lernwerkstätten einzurichten, etwa an der Volkshochschule, der Familienbildungsstätte, Infö, dem Asylzentrum.
Gedacht ist an die Kombination von drei Elementen:

a) Durchführung von Sprachkursen mit professionellen Lehrkräften auf verschiedenen Sprachstandsebenen,

b) Unterstützung des Lernens durch ebenfalls geschulte Ehrenamtliche,

c) EDV-gestützte Selbstlernprogramme. Träger, die bereits Integrationskurse oder ande-re Sprachkurse durchführen, sollten vorrangig berücksichtigt werden.

Ggfls. sind zusätzliche Kurse zur Alphabetisierung einzurichten.
Die Finanzierung soll über die Deckungsreserve Integration Flüchtlinge erfolgen (100.000 Euro)

Begründung:
Spracherwerb und Integration in den Arbeitsmarkt sind die beiden entscheidenden Schlüssel für gelingende Integration. Für die Integration in den Arbeitsmarkt sind Sprachkenntnisse Voraussetzung. Arbeitgeber, Jobcenter und Hilfsorganisationen für Flüchtlinge beklagen übereinstimmend, dass derzeit wertvolle Zeit verstreicht, weil nicht genügend Sprachkurse der Levels A1, A2, B1, B2 für alle Flüchtlinge angeboten werden. Die Wartezeiten für Zugewanderte sind deshalb entsprechend lang, zudem müssen sie von geduldeten Flüchtlingen selbst gezahlt werden. Die Flüchtlinge sind in der Wartezeit zum Nichtstun verurteilt oder nehmen die Hilfestellungen aus finanziellen Gründen gar nicht in Anspruch; beides erschwert die von allen angestrebte Integration.
Freiwillige, kostenlose Kurse werden derzeit schon im Schlatterhaus und im Asylzentrum angeboten, die Angebote sollten aber ausgebaut, und einerseits professionalisiert werden, andererseits sollen Selbstlernprozesse gefördert werden.
In einigen Fällen bedarf es zudem der Alphabetisierung, da manche Flüchtlinge nicht ausreichend lesen und schreiben können oder Schwierigkeiten mit den lateinischen Buchstaben haben.
Mit gut organisierten freiwilligen und attraktiven Angeboten zum Spracherwerb könnte die Situation entscheidend verbessert werden und Maßnahmen des Bundes und des Landes sinnvoll ergänzt werden.

Für die SPD-Fraktion
Dorothea Kliche-Behnke

Kategorien
LESERBRIEFE

Regionalstadtbahn – Seriöse Vorplanung!

Leserbrief vom 15. Juni 2015 zur aktuellen Diskussion über die Regionalstadtbahn

Vorplanung – Voraussetzung für Bürgerbeteiligung

Will die Gemeinderatsmehrheit tatsächlich unnötigerweise 1,3 Millionen für die Regionalstadtbahn ausgeben oder gar Fakten schaffen vor einem Bürgerentscheid? Natürlich nicht! Es wurde alleine beschlossen, was andere Beteiligten wie die Landkreise Tübingen und Zollern-Alb für ihre Bereiche auch über das Modul I hinaus schon auf den Weg gebracht haben: eine Vorplanung, die für eine Antragsstellung zwingend notwendig ist. Zudem lässt nur eine Vorplanung, die an kritischen Punkten auch alternative Lösungsvarianten betrachten wird, eine seriöse Bürgerbeteiligung zu. Wäre man dem Vorschlag des Oberbürgermeisters gefolgt, so wären Bürgerfragen zum Stadtbahnverlauf etwa im Klinikum oder der Nordstadt nicht wirklich zu beantworten. Auch ist nur mit einer Vorplanung eine aktualisierte und exaktere Abschätzung der Kosten zu haben. Wenn aus Stuttgart 21 oder der Elbphilharmonie etwas gelernt werden kann, dann doch, dass Entscheidungsprozesse nicht auf veralteten und ungenauen Kostenschätzungen basieren dürfen.

Zum Geld: in den Vorlagen der Stadtverwaltung ist von Kosten von 915.000 – 1.215.000 € und nicht von 1,3 Millionen (wie einer Mail von OB Palmer) für die Vorplanungen und die Bürgerbeteiligung die Rede. Weniger würde es durch eine Trennung und ggf. auch Doppelung einzelner Verfahrensschritte sicher nicht. Es würde eher teurer und in jedem Falle mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Schade, dass ein grüner OB die RSB nicht wirklich zu seiner Sache macht und in Emails falsche Kostenangaben in den Raum stellt. Besagte Mail war unterschrieben mit „Unterwegs geschrieben – Tippfehler bitte entschuldigen“. Wir tun es.

Dr. Martin Sökler
Aixer Str. 14
Fraktionsvorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion

Dazu auch ein Leserbrief von Fraktionsmitglied Hannah Tiesler:

„Gibt es für Schienenprojekte eine „Nach-S-21-Ära“? Irgendwie schon. Was gelernt wurde ist, dass Bürgerbeteiligung „richtig“ gemacht werden muss. Das bedeutet doch, dass auf Basis möglichst belastbarer Fakten diskutiert wird.
Jetzt hat die Bürgerbeteiligung noch nicht mal angefangen und schon sind Fakten verdreht: die 1,3 Mio. finden sich in den städtischen Vorlagen nicht. Es ist eine Zahl, mit der Stimmung gemacht wird!
Von so einem Niveau gilt es dringend weg zu kommen. Darum hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit Vorplanungen beauftragt um eine solide Tatsachengrundlage für die Bürgerbeteiligung zu schaffen.
Noch gibt es keine ausreichenden Informationen und Pläne. Ich bin zwar überzeugt, dass die Regionalstadtbahn für Tübingen ein riesen Gewinn wäre- aber, wer glaubt denn das einfach so?“

Kategorien
ANTRÄGE

Barrierefrei – auch bei Interimsunterbringung

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag im Zusammenhang mit Vorlage 172/2015 – Interimsunterbringung von Teilen der Verwaltung in der früheren Melanchthonschule:

Die Verwaltung legt in der Sitzung des Planungsausschusses am 08.06.15 bzw. in jedem Fall vor Beginn
des Umbaus offen, wie Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen in persönlichen Kontakt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung treten können, die dort untergebracht sind, wenn dies, wie von der Verwaltung unter 2.4 der Vorlage geschildert, in diesem historischen Gebäude selbst offensichtlich nicht möglich sein wird.

Begründung:
Es ist einerseits nachvollziehbar, dass die Verwaltung für eine Interimslösung keine zusätzlichen Kosten durch einen barrierefreien Umbau des Gebäudes und den Einbau/Anbau eines Aufzuges in Kauf nehmen möchte. Andererseits stellen von den in der Vorlage genannten Bereichen zumindest die Stabstelle Gleichstellung und Integration sowie die Familienbeauftragte Arbeitsbereiche mit viel Publikumsverskehr dar. Es muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass jede/r Bürger/in auch persönlich in Kontakt mit den dort Beschäftigten treten kann. Dies kann z.B. durch die Auslagerung von Sprechstundenzeiten oder bei individuellen Gesprächswünschen im sanierten Rathaus geschehen; es muss aber eine Lösung geben,
die den Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und an die Barrierefreiheit gleichermaßen entspricht
und die nicht zu Verzögerungen in der Verwirklichung des Kommunikationswunsches führt.

Für die SPD-Fraktion:

Ingeborg Höhne-Mack