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ANTRÄGE

Ein Konzertsaal für Tübingen – Fakten, Zahlen und ein Konzept prüffähig aufbereiten!

Antrag der SPD-Fraktion vom 10.01.2014

Konzertsaal an der Wilhelmstraße

Der Neubau eines Konzertsaals an der Wilhelmstraße würde zum einen eine bedeutende städtebauliche Veränderung bewirken. Zum anderen wären mit dem Betrieb eines solchen Saals erhebliche und dauerhafte Folgekosten verbunden, die die Stadt zu tragen hätte. Deshalb sollten bei Würdigung der Bereicherung der kulturellen Infrastruktur unserer Stadt durch einen neuen Konzertsaal einige Fragen vor der endgültigen Beschlussfassung geklärt werden. Wir bitten deshalb die Verwaltung ggfls. unter Beiziehung eines zu beauftragenden Fachgutachtens, zu den nachfolgenden Fragen und Überlegungen gründlich und verbindlich Stellung zu nehmen. – Der Gemeinderat kann in dieser Sache verantwortlich nur dann entscheiden, wenn alle Fakten und Zahlen prüffähig aufbereitet sind.

Eigentumsrechtliche Fragen, Rechte und Pflichten

Nach der Darstellung in Vorlage 441/2013, 2.2, ist die KSG „bereit“, den Saal der Stadt im Rahmen des Stiftungsrechts unentgeltlich zum Betrieb zu überlassen.
Fragen:
• Was bedeutet die Formulierung „im Rahmen des Stiftungsrechts“ für die Rechtsstellung der Stadt?
• Kann die KSG ggfls. in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin den Saal der Stadt wieder ent-ziehen? Wie soll das Vertragsverhältnis ausgestaltet werden? Bedarf es nicht auch einer grundbuchrechtlichen Sicherung der Rechte der Stadt? Wie muss die aussehen?

Bemerkung:
Wäre es nicht überlegenswert, den Saal eigentumsrechtlich und nutzungsrechtlich einer eigenen Stiftung zu übertragen? (Stadt, KSG, Museumsgesellschaft – ggfls. auch Uni?)

• Wer trägt das Risiko für allfällige Instandhaltungsmaßnahmen, für Sanierungen, Repara-turen, notwendige Neuausstattungen, technische Nachrüstungen?
Wie lassen sich diese Risiken (über die Jahre) abschätzen / beziffern?
Wie kann sichergestellt werden, dass die Stadt (in welcher Rechtskonstruktion auch im-mer) aus der Nutzung, aus dem Betrieb des Saales, aussteigen kann?

Bemerkung:
Als Eigentümerin eines Saales wäre die Stadt frei, sie könnte den Betrieb schließen, das Grundstück verkaufen, z.B. um an anderer Stelle einen anderen, geeigneteren Saal zu er-richten.
Die einmalige Zuwendung im Wert von 8 Mio ist das eine, es muss aber auch ein souve-ränes Recht der Stadt garantiert sein, sich der unvermeidbaren Last des Besitzes wie ein Eigentümer entledigen zu können.

Management und Nutzungskonzept
Antrag:
Vor jeder weitergehenden Entscheidung entwickelt die Verwaltung ein Nutzungs- und Managementkonzept für den zur Debatte stehenden Saal.
• Wem soll das Management des Konzertsaals obliegen? Wer bestimmt das künstlerische Spektrum und die denkbaren, darüberhinausgehenden Nutzungen?
Es erscheint insoweit eine Kooperation mit denjenigen Institutionen angezeigt, die schon bisher ein bedeutendes kulturelles Angebot erbracht haben (Museumsgesellschaft, Uni-versität). Wie kann sichergestellt werden, dass es nicht zu ineffizienten Überlagerungen der Angebote kommt?

• Für die Nutzung des Saals bedarf es eines Konzepts:

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Kulturkonzeption sollte der Saal einem „Tübin-gen-Profil“ entsprechen.

Welcher Art von Veranstaltungen soll der Konzertsaal dienen?

Wie viele Veranstaltungen pro Jahr sollen veranschlagt werden?

Kommt eine multifunktionale Nutzung in Betracht.

Eignung, auch baulich, für mittlere Kongresse?

Wenn der Saal auch für den Tanz bereitgestellt werden soll, stellt sich die Frage nach der entsprechenden Ausstattung (Ballettboden). – Ist das von den Kosten her im Spektrum?

Vermietung an Private? – Gefahr, am Ende eine beliebige Mehrzweckhalle zu betreiben?

Es wäre verlässlich zu ermitteln, ob bei Auslastung des Saals mit 600 Besuchern die Nachfrage nach Parkplätzen befriedigt werden kann.

Ist-Analyse
Um die Vor- und Nachteile des Projekts einschätzen zu können, brauchen Verwaltung und Gemeinderat eine Analyse der bisherigen Situation. Für eine Untersuchung sollten die Jahre 2012 und 2013 zugrunde gelegt werden. Dabei geht es nicht um ein Raumkonzept, das gleichwohl erarbeitet werden sollte.
• In welchen Räumen fanden wie viele Veranstaltungen der vergleichbaren, hier zu betrachtenden Art statt?
• Welche Veranstaltungen könnten in einem neuen Saal stattfinden, die bisher in Tübingen nicht dargeboten werden konnten? Wie viele (mehr) wären das? (Kosten-Nutzen-Relation)
• Zusammenfassend: Was ist „Bestandsangebot“, was könnte zusätzlich eingeworben werden, was ist bisher schwerwiegend unterwertig präsentiert worden?
(Bitte um quantitative Auflistung. Wünschenswert ist Vieles.)

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler       Klaus te Wildt