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MITTWOCHSPALTEN

ZEUGNISTAG – Ein Fest für Boris

MITTWOCHSPALTE VOM 25. JULI 2012

Der 25. Juli war Termin für eine Mittwochspalte der SPD-Fraktion. Und am 25 Juli wurden in Baden-Württemberg die Zeugnisse ausgegeben.
Da kam die Idee auf, auch Oberbürgermeister Boris Palmer mit einem Zeugnis auszustatten. Die Diktion entspricht den Zeugnistexten zum Abschluss des zweiten Schuljahrs. Ein Spaß, natürlich, aber mit realen Anknüpfungspunkten.
Und so sieht das aus:

Verhalten
Auch in diesem Amtsjahr bemühte sich Boris um guten Kontakt zum Gemeinderat. Sein Verhältnis zu den Ratsmitgliedern blieb aber nicht immer störungsfrei. Er war stets bestrebt im Mittelpunkt zu stehen. Boris fiel es leicht, seine Meinung vorzutragen. Seinen Standpunkt vertrat er beharrlich. Dabei fiel es ihm oft schwer, auch die Meinung anderer gelten zu lassen und er vertrug nur schwer Kritik. Bei Streitigkeiten konnte er sich vermittelnd einsetzen. Er war kontaktfreudig und oft aufgeschlossen, seine Aufgaben erledigte er aber lieber alleine.

Arbeiten
Boris beteiligte sich rege am Ratsgeschehen. Dabei belebte er die Sitzungen durch originelle Beiträge. Wenn er an einem Thema interessiert war, arbeitete ausdauernd und selbstständig. Arbeitsaufträge erledigte er weitgehend ohne fremde Hilfe. Neue Beratungsstoffe fasste Boris schnell auf. Er konnte mitdenken, behielt Gelerntes gut und konnte es auch später noch anwenden. Schriftliche Arbeiten erledigte er schnell, jedoch nicht immer sorgfältig. In Gesprächen zeigte er sprachliche Gewandtheit.

Lernen
Boris hatte einen großen Wortschatz und erzählte treffend und gewandt. Er verstand Inhalt und Sinn vorgelesener Texte und teilte sich dazu mit. Auch beim Verfassen eigener Texte hatte er kaum sprachliche Probleme. Beim Vorstellen einer Vorlage überzeugte er durch flüssiges Formulieren und folgerichtiges Entfalten des Inhalts.
Boris löste auch schwierige Additions- und Subtraktionsaufgaben im Zahlenraum bis eine Million zügig und weitgehend fehlerfrei. Er beherrschte die Einmaleinsreihen und rechnete die zugehörigen Mal- und Geteiltaufgaben sicher aus. Sachaufgaben und Textaufgaben mit mehreren Rechenschritten bearbeitete er ohne Hilfen. Er konnte Münzen und Banknoten bis 500 Euro benennen, ordnen und wechseln. Der Umgang mit der Uhr bereitete ihm kaum Schwierigkeiten.
Boris hatte Freude am Englischlernen und konnte sein Repertoire an englischen Liedern und alltäglichen Redewendungen erweitern.
Im Aufgabenverbund Mensch, Natur und Kultur beteiligte sich Boris aktiv an der Planung und Durchführung von Projekten. In der Zusammenarbeit mit anderen konnte er Ideen entwickeln. Dabei hatte er noch Probleme, eine gruppendienliche Rolle zu finden. Umweltbezogene Themen sprachen ihn besonders an. Boris beteiligte sich freudig an allen Angeboten zu Bewegung, Sport und Spiel. Das Einhalten von Spielregeln gelang ihm aber nicht immer mühelos. Im künstlerischen Bereich und im Umgang mit Rhythmen, Tönen und Melodien hielt er sich weitgehend zurück.

Versetzt in den Blauen Turm

Amely Krafft

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ANTRÄGE

Trägervielfalt sichern!

Antrag der SPD-Fraktion vom 6. Juli 2012

Vergabe der Betriebsträgerschaft für das Kinderhaus Kirchplatzschule im Ausschuss für Soziales, Bildung, Jugend und Sport am 09.07.12
(Vorlagen 147, 147a-d):  

1. Am Beschluss, das neue Kinderhaus in Lustnau an einen freien Träger zu vergeben, wird festgehalten

2. Die Trägerschaft für das neue Kinderhaus Kirchplatzschule wird an die katholische Gesamtkirchengemeinde Tübingen vergeben

Begründung:

Im Konsens von Stadtverwaltung, Gemeinderat und einem einberufenen Workshop war eine Vergabe der Trägerschaft an einen freien Träger und eine Ausschreibung beschlossen worden. Auf die Ausschreibung gingen 4 Bewerbungen von Trägern ein, die sich bei der Vorstellung im Ausschuss alle per se als gut geeignet, die Trägerschaft zu übernehmen, erwiesen haben. An den Gründen, die zur Vergabe an einen freien Träger in Lustnau motivierten, hat sich nichts geändert. Aktuell ist bei fast ausschließlich städtischen Angeboten eine Trägervielfalt nicht gegeben.

Eine Bereicherung im Sinne der Trägervielfalt wird mit der Vergabe an einen kirchlichen Träger erreicht. Es ist bemerkenswert, dass die Bewerbung der katholischen Kirche im Konsens mit der evangelischen Kirche in Lustnau erfolgt und eine ökumenische religionspädagogische Arbeit im Kindergarten Kirchplatzschule geplant ist. Eine Verankerung im Ort ist in besonderer Weise gegeben.

Mit der Vorstellung im Ausschuss und dem konkreten Beispiel des Carlo-Steeb-Kindergartens wurde deutlich, dass die Bewerbung auch nach den in der Ausschreibung genannten Kriterien wie bspw. Inklusion, Eingewöhnung, Übergang Kindergarten-Schule exzellente Qualitäten aufweist.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler

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ANTRÄGE

Grabsteine und Pflastersteine ohne Kinderarbeit

Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Juli 2012

Die Friedhofssatzung wird dahingehend geändert, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verboten werden. Steinmetze müssen zukünftig den Nachweis für die faire Herstellung erbringen.
Die Verwaltung berichtet, welche Regelungen und Nachweise es im Hinblick auf Pflastersteine und Randsteine in Tübingen gibt und wie Möglichkeiten aussehen, auch in diesem Bereich Kinderarbeit auszuschließen.

Begründung:
Ein hoher Anteil der in Deutschland verwendeten Grabsteine stammt aus Indien und China. Bei vielen Produkten lässt sich nicht nachweisen, ob Kinder dafür in Steinbrüchen arbeiten mussten, was gegen die ILO-Konvention verstößt.

Tübingen ist Fairtrade-Stadt. Dazu gehört auch, Produkte aus Kinderarbeit weitestgehend auszuschließen. Bei Grabsteinen und Grabeinfassungen ist nun laut Gesetz, das am 20. Juni vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet wurde, die Stadt selbst in der Lage, Einfluss zu nehmen:

„(3) In Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen kann festgelegt werden, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Die Anforderungen an den Nachweis nach Satz 1 sind in den Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen festzulegen.“

Bislang sieht die Friedhofsatzung Tübingen hier eine Soll-Vorschrift vor. Wir wollen Grabsteine aus Kinderarbeit vollständig ausschließen.

Mindestens genauso bedeutend ist die Frage nach der Herkunft von Pflaster- und Randsteinen. Auch hier muss Tübingen zu einer Regelung kommen.

Für die SPD-Fraktion

Dorothea Kliche-Behnke

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ANTRÄGE

Unnötig belehrend

Antrag der SPD-Fraktion vom 22.Juni. 2012

Die Stadt entfernt das Anschreiben des Oberbürgermeisters auf der Rückseite der Verwarnungszettel.

Die Verwaltung wird dazu aufgefordert das Schreiben des Oberbürgermeisters, das sich auf der Rückseite jedes in Tübingen ausgestellten Strafzettels befindet, in Zukunft dort nicht mehr abzudrucken.

Begründung:

Über 50.000 Parkende erhalten jährlich, seit der Veränderung der Parkraumbewirt- schaftung in unserer Stadt, einen Strafzettel in Tübingen. Der Text des Oberbürger- meisters auf der Rückseite des „Knöllchens“ wirkt belehrend und fördert daher nicht das positive Image Tübingens. Es sollte nicht das Ziel einer Stadt sein, seine Besucherinnen und Besucher zu belehren, sondern ihnen das Gefühl zu geben in Tübingen „Willkommen“ zu sein, egal mit welchem Verkehrsmittel diese anreisen.

Da durch den „Knöllchentext“ kein messbarer Effekt zu erkennen ist, der Personen zu einem klimafreundlichen Verhalten veranlasst, sehen wir keinen Sinn, dass dieser auf den Strafzetteln abgedruckt werden sollte. Wir glauben im Gegenteil, dass dies nicht zu dem vom Gemeinderat beschlossenen Tourismus-Konzept für die Stadt passt.

Für die SPD-Fraktion
Amely Krafft

Und das ist der Rückseitentext:

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmerin,
sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,

wenn Sie dieses Blatt in der Hand halten, ärgern Sie sich vermutlich. Damit der Straßenverkehr funktionieren kann, müssen wir aber darauf achten, dass die Verkehrsregeln für alle gelten. Leider haben Sie eine solche Bestimmung nicht beachtet und erhalten deshalb eine Verwarnung, die mit einer Gebühr verbunden ist. Bitte entnehmen Sie den Erläuterungen auf der Vorderseite um welche Ordnungswidrigkeit es geht.
Sie können die Angelegenheit einfach und ohne weitere Folgen erledigen, wenn Sie das Verwarnungsgeld innerhalb von zwei Wochen auf eines der unten aufgeführten Konten überweisen. Bitte vergessen Sie dabei nicht das Aktenzeichen.
Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind, erhalten Sie von uns nach zwei Wochen automatisch ein Formular, auf dem Sie eintragen können, warum Sie die Gebühr nicht für gerechtfertigt halten.
Und vielleicht gibt es auch für Sie eine gute Möglichkeit, die „Knöllchen“ zu vermeiden? Fahren Sie Bahn, TüBus und Rad oder werden Sie Mitglied in einer Teilauto-Organisation. Dann haben Sie in der Stadt keine Parkplatzprobleme mehr und schützen das Klima. Mehr erfahren Sie auf www.tuebingen-macht-blau.de. 

Mit freundlichen Grüßen
Boris Palmer

Dazu auch die Pressemitteilung der Fraktion vom 04.07.2012:

Unnötig belehrend
Die SPD-Fraktion im Tübinger Gemeinderat fordert, den Text auf den Verwarnungen wegen Parkverstößen neutral zu halten. Oberbürger Palmers Ausführungen auf der Rückseite der „Knöllchen“ wirkten belehrend und trügen nicht dazu bei, ein positives Image der Stadt zu fördern. Amely Kraft, die den Streichungsantrag für ihre Fraktion stellt, macht geltend, messbare Effekte für einen Umstieg auf andere Verkehrsmittel seien nicht festzustellen. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Konzept für die Förderung des Tourismus sei der Text des OB nicht zu vereinbaren. Fraktionsvorsitzender Dr. Sökler ergänzt: „Autofahrer, die falsch parken oder die Parkzeit überschreiten, wissen, dass ein Knöllchen droht. Man ärgert sich, man zahlt, kann aber auf kluge Sprüche gut verzichten.“

So greift das Schwäbische Tagblatt die Sache am 7. Juli 2012 auf: