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ANTRÄGE

Eine Kommunale Planungswerkstatt muss her!

Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Oktober 2009

Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Neuordnung Campus – Wilhelmstraße – Mensa

Antrag auf Einrichtung einer Kommunalen Planungswerkstatt

Die Verwaltung stellt zusammen mit der Universität und dem staatlichen Bau- und Vermögensamt eine kommunale Planungswerkstatt zusammen, die sich mit der Planung für die Umgestaltung des engeren Universitätsviertels zwischen Hölderlinstraße, Sigwartstraße und Wilhelmstraße auseinandersetzt.
Das Arbeitsergebnis dieser Planungswerkstatt bildet die Grundlage für die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Entscheidungen über die in Aussicht genommene Bebauung des bezeichneten Quartiers.

In einem ersten Schritt muss es dabei um die Frage gehen, ob

• ein neuer Mensabau erstellt werden soll oder ob
• eine Sanierung des bestehenden Mensagebäudes anzustreben ist.

In die Planungswerkstatt sollten die Universitätsstadt Tübingen (vertreten durch Verwaltung und Gemeinderatsfraktionen), die Universität (einschließlich studentischer Vertretung), Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der BI, und Bürgerinnen und Bürger der Stadt berufen werden.
Die Beteiligten aus der Bürgerschaft werden nach einem Zufallssystem ermittelt; sie müssen sich zur verlässlichen Teilnahme an der Arbeit der Planungswerkstatt und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung einschließlich der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls.
Die Verwaltung stellt nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten sicher, dass eine etwa gebotene Entscheidung zugunsten eines Mensaneubaus nur dann getroffen wird, wenn über Schicksal und Folgenutzung der alten Mensa verbindlich entschieden wurde.
Im Vorfeld ist durch die Verwaltung zu klären, ob der derzeit gültige Bebauungsplan so zu interpretieren ist, dass der derzeitige Standort für die Mensa verbindlich vorgegeben ist und somit für eine Standortverlagerung eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre.

Begründung:

Das Ergebnis des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs und die ungewisse Zukunft älterer und neuerer denkmalgeschützter Gebäude im Quartier zwischen Wilhelmstraße und Hölderlinstraße haben in Teilen der Bürgerschaft Unruhe hervorgerufen. Die Diskussion hat sich inzwischen versachlicht. Land, Universität, Stadt und Bürgerinitiative zeigen Kooperations- und Gesprächsbereitschaft. Es gibt freilich gegensätzliche Positionen, was

a) das Schicksal der alten Mensa
b) die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Mensa,
c) das Schicksal der Anbauten von alter Physik und alter Chemie betrifft.

Die unterschiedlichen Positionen müssen in einem geordneten Verfahren eingebracht werden können. Das Instrument der Kommunalen Planungswerkstatt hat sich in vielen Städten bewährt. Es eröffnet auch im vorliegenden Fall die realistische Chance, zu einem demokratisch legitimierten und breit akzeptierten Ergebnis zu kommen.

Der geltende Bebauungsplan weist die für einen Neubau vorgesehene Fläche als Fläche für „universitären Bedarf“ aus. Auf der anderen Seite ist die Fläche für eine Mensa positiv definiert (Standort der jetzigen Mensa). Der planerische Wille für den Mensastandort scheint mithin eindeutig zum Ausdruck gebracht worden zu sein. Die Freigabe der Fläche für den universitären Bedarf erstreckt sich bei verständiger Interpretation des Bebauungsplans nur auf Nutzungen, die nicht Mensanutzung sind.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

Klaus te Wildt

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Ein-Euro-Jobs umwandeln!

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2009

Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung

Die Verwaltung prüft, in welchen Fällen bisherige Ein-Euro-Jobs in Stellen umgewandelt werden können, die mit dem Instrument des Beschäftigungszuschusses nach § 16e SGB II gefördert werden.

Begründung:
Mit Hilfe des Förderinstruments des § 16e SGB II werden für die Beschäftigung von Personen, die keine Chance haben, wieder auf den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, Lohnkostenzuschüsse von 75% gezahlt.
Mit Hilfe dieses Förderinstruments kann solchen Personen eine bessere und längerfristige Perspektive angeboten werden als mit den Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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ANTRÄGE

Die Verkehrssituation in der Tübinger Südstadt ist unerträglich!

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2009

B27 und B28 in der Südstadt

1. Die Verwaltung berichtet, ob und ggf. welche Anstrengungen zur Erreichung eines Tempolimits auf der B27 Richtung Stuttgart und der B28 Richtung Reutlingen jeweils nach dem Ortsschild bereits unternommen wurden und wo ggf. die Widerstände liegen.
2. Die Verwaltung entwickelt zusammen mit dem Regierungspräsidium sowie mit den Bürgerinitiativen in der Südstadt ein Konzept zur Optimierung des Verkehrsflusses auf den Bundesstraßen 27 und 28 in der Südstadt bis zur Realisierung des Schindhau-Basistunnels. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

a. Lärmschutz für die Anwohner/innen
b. Verbesserung des Verkehrsflusses
c. Optimierung der Wegebeziehungen

Begründung:

Die Verkehrssituation in der Tübinger Südstadt ist unerträglich. Dies gilt sowohl für die Anwohner/innen als auch für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer/innen. Eine extreme Lärmbelastung ergibt sich insbesondere durch den Stop-and-go-Verkehr sowie durch die deutliche Geschwindigkeitszunahme nach Verlassen der Ortschaft in Richtung Stuttgart (B27) bzw. Reutlingen (B28).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann