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LESERBRIEFE

Sehr unvollständig

Leserbrief vom 29.10.07 zur Berichterstattung über die Veranstaltung der SPD zur Neuordnung der Weilheimer Wiesen

Leider ist der Artikel über die Veranstaltung der SPD zur Neuordnung des Festplatzgeländes sehr unvollständig und teilweise sogar falsch. Unterschlagen wird beispielsweise, dass in der Diskussion von mehreren Seiten angeregt wurde, Parkraumbewirtschaftung nur bei Events auf dem Gelände durchzuführen und hier gegenüber bisher „stärker zuzulangen“. Verschwiegen wird auch, dass die Vorsitzende des SV03 Frau Dr. Bebermeier mehrmals angedeutet hatte, hdass durch die Berücksichtigung der Interessen des Vereinssports bei den Zeiten für die Parkraumbewirtschaftung ein Kompromiss möglich wäre. Die Position der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Neugestaltung des Festplatzgeländes taucht in der Berichterstattung überhaupt nicht auf. Das Zitat, dass mir in den Mund gelegt wird, wurde völlig verdreht. Ich bin weit davon entfernt, „gerne (!) auch die Stadtkasse und die Stadtwerke“ für das Finanzierungsmodell heranziehen zu wollen, als wäre Geld im Überfluss vorhanden. Vielmehr habe ich gesagt, dass erstens nicht allein Sporttreibende und Freibadbesucher/innen über die Parkraumbewirtschaftung zur Finanzierung der Festplatzverlagerung herangezogen werden dürfen, sondern auch über höhere Festplatzmieten, diejenigen, die unmittelbar von der Aufwertung des Festplatzes profitieren. Zweitens wäre zu überlegen, ob die Parkgebühren für die Freibadbesucher/innen teilweise von den Stadtwerken erstattet werden können, wenn auf der anderen Seite das Freibad wirtschaftlich von der Neuordnung des Festplatzgeländes und insbesondere der Verlagerung der Parkplätze profitiert. Und drittens habe ich gesagt, dass man bei der Parkraumbewirtschaftung auf jeden Fall eine Lösung finden muss, die von den Sportvereinen akzeptiert wird. Unter diesen Umständen kann dann auch ein bescheidener Finanzierungsbeitrag aus dem städtischen Haushalt möglich sein. Es beschleicht mich schon der Eindruck, dass solch fehlerhafte Berichterstattung mit Absicht erfolgt, allein schon deshalb, damit dem Tagblatt die Leserbriefe nicht ausgehen.

Dr. Martin Rosemann, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion, Derendingen, Kanalstraße 16

Und hier der Link zum Tagblattartikel: Sport zückt Rote Karte

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ANTRÄGE

Schulsozialarbeit an der Walter-Erbe-Realschule

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2007
Vorlage 324/2007
Schulsozialarbeit an der Walter-Erbe-Realschule

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer halben Stelle für Schulsozialarbeit an der Walter-Erbe-Realschule.

Begründung:

Die Schule hat dargestellt, dass zunehmend ein sozial auffälliges Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu beobachten ist.
Wegen der nachvollziehbaren Darstellung der Aufgabenfelder für Sozialarbeit an dieser Schule wird auf die Vorlage, dort Ziff. 2.5 und auf die Anlage 3 zur Vorlage, Schreiben der Walter-Erbe-Realschule, verwiesen.
Der Schulsozialarbeit kommt immer größere Bedeutung zu. Dem hat der Gemeinderat mit der Schaffung und Finanzierung entsprechender Stellen zunächst im Bereich der Haupt- und Förderschulen Rechnung getragen. Jetzt kommen die Grundschulen ins Blickfeld. Es ist kein Grund ersichtlich, Schulsozialarbeit am Schultyp festzumachen. Schulsozialarbeit muss da erfolgen, wo Bedarf ist. Gleiches muss gleich behandelt werden.
Auch an der GSS bleibt die Schulsozialarbeit nicht auf Hauptschüler beschränkt. Zu sehen ist ferner, dass sich die Probleme mit dem Rückgang der Zahl der Hauptschüler nicht auflösen; es findet eine Verlagerung auch in den Bereich der Realschulen statt. Investitionen zum Wohl unserer Kinder sind gute Investitionen!
Zur Finanzierung der Stelle wird die SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen Vorschläge machen.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann, Klaus te Wiledt

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ANTRÄGE

Für ein erschwingliches Schüler-Mittagessen

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2007
Vorlage 378/2007 / Essensversorgung an Tübinger Schulen

Beschlussantrag:

1. Der Anteil der Eltern am Schulmittagsessen an Tübinger Ganztagsschulen wird auf maximal 3,00 € begrenzt.
2. Kinder aus Familien, die im Besitz einer Bonus-Card sind, zahlen für ein komplettes Mittagessen 1,00 € .
3. Die Mehrkosten werden entsprechend im Haushalt eingestellt.
4. Die Verwaltung überprüft, wie möglichst an allen Ganztagsschulen mindestens ein kleineres Gericht für 1,00 € anzubieten ist.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im Landkreis eine Familienkarte gemäß dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion eingeführt wird. Hilfsweise wirbt die Stadt bei den Umlandsgemeinden dafür, eine der Tübinger Bonus-Card vergleichbare Bezuschussung einzuführen.

Begründung:

Die Nutzung der Essensangebote sollte im Rahmen der Ganztagesschule alltäglich werden und für alle Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Familien erschwinglich sein. Deshalb ist eine sozialverträglichere Ausgestaltung der Essenspreise als von der Verwaltung in Vorlage 378/2007 beantragt notwendig.

Zu 1.
Tübinger Schüler/innen soll ein Schulmittagessen zu einem sozialverträglichen Preis angeboten werden. Der Preis sollt zudem einen Anreiz setzen, das Essensangebot der Schule auch zu nutzen. Ein Essenspreis von 3,50 überschreitet hier die kritische Schwelle. Der Betrag von 3,00 € ist ein der Haushaltslage geschuldeter Kompromiss. Wünschenswert wäre eine weitergehende Subventionierung. Da allerdings die Zahl der Mittagessen in Zukunft weiter steigen wird und weiter steigen soll, ergäbe sich bei einer weitergehenden Subventionierung ein nicht mehr zu deckender Finanzierungsbedarf.

Zu 2.
Im Regelsatz für Kinder sind täglich 2,28 € für Ernährung vorgesehen. Deshalb ist für bedürftige Familien ein Essenspreis von 2 € unzumutbar. Zwar wäre für Kinder aus bedürftigen Haushalten auch eine Abgabe des Essens zum Nulltarif finanzierbar, dies wäre jedoch zum einen gegenüber Familien, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze nur geringfügig übersteigt ungerecht. (Eine weitere Abstufung der Essenstarife würde einen zu großen bürokratischen Aufwand bedeuten.) Zum anderen muss allen Schülerinnen und Schülern die Wertigkeit eines Essens weiterhin bewusst sein. Wird das Angebot der Schulmensa nicht genutzt, müssten die Familien die Kosten für das Essen selbst aufbringen.
Unter Abwägung aller Argumente hält die SPD-Fraktion für SchülerInnen aus Familien mit Bonus-Card einen Essenspreis von 1,00 € für angebracht.

Zu 4.
Die Erfahrung an vielen Schulen zeigt, dass Kinder und Jugendliche mittags oft kein komplettes Mittagessen wünschen. Hier wäre ein Angebot an Salaten oder anderen kostengünstigen und dennoch gesunden kleineren Gerichten sinnvoll. Dies entlastet zudem die Familienbudgets.

Zu 5.
Die weiterführenden Schulen in Tübingen besuchen auch SchülerInnen aus Familien mit geringem Einkommen, die in umliegenden Gemeinden wohnen. Diese Kinder müssen den nicht subventionierten Preis für ein Schulmittagsessen zahlen. Sie sind zudem noch mehr als Tübinger Kinder auf die Schulverpflegung angewiesen. Hier liegt eine Ungerechtigkeit vor. Die Stadt Tübingen kann aber nicht die Kosten für die Schulverpflegung von Kindern aus anderen Gemeinden übernehmen. Deshalb ist die landkreisweite Einführung einer Familienkarte sinnvoll, die sich an dem Modell der Tübinger Bonus-Karte orientiert. Ersatzweise müssen die Wohnortgemeinden die entsprechende finanzielle Unterstützung leisten.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann, Andrea Le Lan

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MITTWOCHSPALTEN

Beschränkte Einsicht

MITTWOCHSPALTE VOM 24. Oktober 2007

„Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlung der Obrigkeit anzulegen“. (Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg). Die Wertschätzung für diese Maxime ist im Tübinger Rathaus nicht verloren gegangen.

Da ist der Plan für Erweiterung und Neugestaltung des Festgeländes mit Parkplatz in den Weilheimer Wiesen. Ein Punkt: Der Parkplatz wird bewirtschaftet, die Baukosten werden durch Gebühren gedeckt. Die SPD, dem Projekt durchaus aufgeschlossen: „Das belastet Freibadbesucher und Sportler.“ Antwort: „Es gibt kein Menschenrecht auf kostenlose Parklätze.“ Die SPD: „Hat man mit den Sportvereinen gesprochen?“ Antwort „Das ist nicht nötig, die Antwort können wir uns denken.“ Das sitzt. Antrag der SPD-Fraktion: Die Sache wird vertagt, man spricht erst einmal mit den Vereinen, mit den Bürgerinnen und Bürgern, man rechnet die Finanzierung sauber durch. Antwort: Nein, nicht nötig, Entscheidung sofort! Und tatsächlich, der Gemeinderat stimmt zu, auch der nicht weiter reflektierten Parkraumbewirt- schaftung. Uneinsichtig allein die SPD. Sie beharrt darauf, das Vorhaben mit dem Maßstab ihrer bschränkten Einsicht zu beurteilen. – Inzwischen hat sich Protest zusammengebraut, die Kolleginnen und Kollegen kriegen kalte Füße – und bleiben bei ihrem Beschluss.

Die Idee eines erweiterten Festplatzes hat vieles für sich, auch aus städtebaulicher Sicht. Unsere Sportgelände bilden mit Linden- und Jahnallee, mit der Halle und mit dem neuen TSG-Gelände ein tolles Ensemble. Im Westen dann ein ziemlich schäbiges Areal. Vor der Arena und den Sportgaststätten eine lieblose Fläche. Ein ordentlicher Fest- und Messeplatz würde Chancen eröffnen. Aber hier müssen die Belange der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Die Rappenberghalde, Weilheim und das Gebiet für Siedlungs- erweiterungen im Saiben sind betroffen. Auch der Hochwasserschutz muss gewährleistet sein.

Was nicht geht, ist, die Baukosten den Sportlerinnen und Sportlern, den engagierten Ehrenamtlichen, den Sporteltern und den Freibadbesuchern von oben herab aufs Auge zu drücken. Wenn man eine Million ausgeben will, muss man verantwortungsvoll abwägen, besonders dann, wenn einem die Million nicht gehört. Keine freie Fahrt, bevor nicht die Finanzierung gesichert, das Gespräch mit den Betroffenen geführt und die Kosten-Nutzen-Analyse abgeschlossen ist. Die Dinge sind kompliziert, und bei der Lösung komplizierter Aufgaben sind Regeln einzuhalten. Prinzipienlosigkeit wird uns freilich neuerdings als Pragmatismus verkauft.

Wir bleiben dabei: Eine Parkraumbewirtschaftung muss mit den Sportvereinen abgestimmt sein. Wir wollen Sport und Sportler fördern und ihnen keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Wir wollen nicht, dass den Freibadgästen und dort vor allem den Familien ein zweiter Eintritt abgeknöpft wird. Wir brauchen kein Gelände, dem die Leute den Rücken kehren. Ganz ohne Gebühren geht es aber auch nicht, wir können nicht mit viel Geld einen freien Parkplatz für die Behörden in den Mühlbachäckern bauen. Es kommt auf die vernünftige Balance an. Parkzeiten und Gebührenstaffeln können ein Thema sein, Streckung der Refinanzierung, Anheben der Festplatzmieten, und Berücksichti- gung des stadtplanerischen Mehrwerts.
Wir bleiben am Ball.

Klaus te Wildt

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AKTUELLES

Neugestaltung Festplatz – Veranstaltung der SPD am 23. Oktober 2007

Wir weisen auf die folgende öffentliche Veranstaltung des SPD-Ortsvereins Tübingen hin:

Neugestaltung Festplatz Weilheimer Wiesen
Dienstag, 23. Oktober 2007, 20 Uhr, im TSG-Sportheim, beim Freibad, Tübingen
Einladung (PDF)

Es werden Vertreter der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Tübingen, des SV 03 und der TSG über Vorhaben und Standpunkte berichten. Wir hoffen auf einen regen Besuch durch die interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Siehe hierzu auch der Antrag unserer Fraktion im Gemeinderat.

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ANTRÄGE

Planungshoheit und Gleichbehandlung

Bebauungsplanänderung „Freiacker, Teil 1“; Vorlage 356/2007
Beschlussantrag; Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Grundstückseigentümern den angestrebten städtebaulichen Vertrag um eine verbindliche Vereinbarung zu ergänzen, derzufolge sich die Eigentümer / Investoren verpflichten, für die Entwicklung und Bebauung des Areals zumindest eine Mehrfachbeauftragung von wenigstens drei Architekturbüros vorzunehmen.
Die Entscheidung über die umzusetzende Planung wird von einer Jury vorgenommen, deren Zusammensetzung sich an vergleichbaren Vorgängen orientiert.

2. Solange die entsprechende Regelung nicht in das Vertragswerk Eingang gefunden hat, wird die Planänderung weder ganz noch in Teilen beschlossen.

Begründung:

Der Gemeinderat hatte sich spätestens bei der Gründung der Grundstücksgesellschaft darauf geeinigt, dass bei Umwandlung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen Regeln zu gelten haben. Zum einen sollte der Planungsgewinn abgeschöpft werden. Zum anderen sollte sich die Planungshoheit der Stadt darin Geltung verschaffen, dass (jetzt z.B. über die WIT), Architektur, Wohnkonzepte, Zuteilung der Grundstücke und dergleichen in einem geregelten Verfahren bestimmt und optimiert werden.
Daran hat sich die Stadt in den vergangenen Jahren gehalten und viel Lob dafür bekommen. Die Voraussetzungen und Instrumente für die Einflussnahme vor allem auf städtebauliche Qualität waren unterschiedlich, die Linie aber wurde eingehalten. Hervorzuhebende Beispiele sind das Mühlenviertel, das Sinner-Areal, aber auch Einzelvorhaben auf Grundstücken, die der Stadt gehörten und die die Stadt nur bei Zusage der Mehrfachbeauftragung veräußert hat.
Diesen Ansatz bei einem Gelände in einem städtebaulich interessanten Gebiet aufzugeben oder zu durchbrechen, ist nicht gerechtfertigt. Die Signalwirkung für künftige Planungen (z.B. Queck- oder Egeria-Areal) wäre verheerend.
Gleichbehandlungsgrundsätze und das Einhalten von Regeln sind besonders dann angezeigt, wenn Mitglieder des Gemeinderats betroffen sind. Loyalitäts- und Interessenskonflikte und das Aufkommen eines bösen Scheins können so am Besten vermieden werden.
Weitere Begründung in der Sitzung.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt