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ANTRÄGE

Stadtverkehr / Bonus-Card

Antrag der SPD-Fraktion an den Verkehrsbeirat vom 25.02.2006

Der Verkehrsbeirat beauftragt die Geschäftsführung des SVT, weitere Vorschläge für Ermäßigungen im Stadtverkehr Tübingen für Besitzer der Bonus-Card vorzulegen, die über die bisher gewährten ermäßigten Tarife für 4er-Karten hinausgehen.

Begründung:
Der Sozialausschuss des Gemeinderats hat sich in seiner Sitzung am 01. Dezember 2005 mit der Wirksamkeit und dem Empfängerkreis der Bonus-Card beschäftigt. Die Mitglieder des Sozialausschusses und die Verwaltung waren sich darüber einig, weitere Unternehmen für eine Beteiligung an der Bonus-Card zu gewinnen. Hierzu ist es notwendig, dass gerade städtische Unternehmen als Vorbilder voranschreiten. Die Bäderabteilung der Stadtwerke tut dies bereits umfangreich. Beim Stadtverkehr ist die Ermäßigung bisher jedoch auf die Tarife für 4er-Karten beschränkt.

(MR)

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LESERBRIEFE

Es kann gar nichts passieren…

Leserbrief vom 14.02.2006

Bruno Gebhard-Pietzschs Aufruf, massenhaft Leserbriefe zu schreiben, ist auch mir in die E-Mail-Box gelangt und ich will dem gerne willfahren. Bruno hat völlig Recht. Es ist ein starkes Stück, sein Kellertheater stillzulegen. Zwar habe ich in den letzten zwei Wochen in der Süd-West-Presse über mindestens 20 Brände mit Toten und Verletzten nur in Baden-Württemberg gelesen. Aber dergleichen kann bei Bruno keinesfalls passieren. Er selber hat es gesagt. Und deshalb passen die gesetzlichen Bestimmungen einfach nicht auf seinen Keller. Was der Gesetzgeber vorschreibt, einen zweiten Fluchtweg für Räume, die für den Aufenthalt von Menschen eingerichtet sind, kann doch nicht für Brunos Keller gelten. Denn dort passiert nichts. Es ist auch unsinnig, dass die Bauverwaltung sich kleinlich an gesetzliche Bestimmungen hält. Immerhin geht es um Kunst und bei Kunst hört der Brandschutz auf. Für Kleinkunst ist das Publikum Feuer und Flamme, es verzichtet gerne auf das, was für jede Kneipe, jedes Kino, jedes Theater selbstverständlich ist. Das muss eine vernünftige Behörde beachten, da muss sich eine vernünftige Behörde über das Gesetz erheben können. Und schließlich ist Bruno Stadtrat. Als Stadtrat weiß er schließlich am Besten, wo es sinnvoll ist, Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen und wo nicht. Zum Schutz der Ohren besteht Bruno aufs Dezibel genau auf die Einhaltung von Musikpegeln (Afrobrasil). Aber er hat auch richtig erkannt, dass § 15 der Landesbauordnung (Schutz von Leben und Gesundheit) für ihn und sein Publikum einfach nur schikanös und mithin unbeachtlich ist. Wo er Recht hat, hat er Recht. – Gott strafe die Stadtverwaltung!

Klaus te Wildt
Gechtstraße 17
Tübingen