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ANTRÄGE

Verpackungssteuer sozialverträglich!

Antrag der SPD-Fraktion vom 20. Januar 2020:

Antrag auf Änderung des überarbeiteten Satzungstextes zur Erhebungen einer Verpackungssteuer in Tübingen (Vorlage 241f):

§ 4 Steuersatz und Bemessungsgrundlage wird um folgenden zweiten Absatz ergänzt:

Der Steuersatz pro Einzelmahlzeit wird auf maximal 1,50 EUR begrenzt. 

Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt die Überarbeitung der Satzung, hält aber die beantragte inhaltliche Ergänzung für geboten, um die Steuer sozialverträglich zu gestalten. 

Aus dem auf Antrag der SPD-Fraktion eingeholten Rechtsgutachten ergibt sich, dass keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen die Einführung eines Höchstsatzes pro Essensgang bestehen.

Der Einführung eines Höchststeuersatzes ist ein Instrument, um die Sozialverträglichkeit im Einzelfall zu gewährleisten. Wenn sich ein Essen aus mehreren kleinen Produkten zusammensetzt, die notwendig einzeln zu verpacken sind, kann sich die für eine Mahlzeit anfallende Steuer schnell auf einen Betrag zwischen 2,- und 3,- EUR aufaddieren. Dies stellt sich in Bezug auf eine Einzelmahlzeit um eine unverhältnismäßige Verteuerung dar, die auch den Absatz für betroffene Unternehmen empfindlich beeinträchtigen dürfte. Im Übrigen fällt bei mehreren kleineren Verpackungen von Einzelkomponenten in der Regel sogar weniger Müll an, als wenn große, kompakte Verpackungen angeboten werden, die ggf. mehrere Produktkomponenten enthalten können.  

Die im Gutachten geäußerten Bedenken betreffend die Praktikabilität überzeugen nicht. De facto ist die Angebotspalette in den meisten Betrieben, die „to-go“-Artikel anbieten, sehr begrenzt. Die Auswahlmöglichkeiten der Konsumenten und die Möglichkeiten, verschiedene Essenkomponenten zu kombinieren, sind überschaubar. Daher ist davon auszugehen, dass sich in der Verkaufspraxis schnell herausstellt, für welche der möglichen Produktkombinationen der Höchstsatz greift. Worin der besondere Aufwand für die Verwaltung bei der Abrechnung bestehen sollte, wurde nicht ersichtlich. Er sollte im Interesse der sozialverträglichen Gestaltung der Steuersätze in Kauf genommen werden. 

Für die SPD-Fraktion:
Gundula Schäfer-Vogel

Dazu der Bericht des Tagblatts vom 25.01.2020.